Der Wiener Kongress 1814/15
Friedenskongress
Balance der 5 Großmächte (Pentarchie)
Territoriale Veränderungen
Russland gewinnt "Kongresspolen" (ehem. Herzogtum Warschau in Personalunion) Kontinentalmacht
Öster.-Ungarn Verzicht auf habsburg. Niederlande ( Belgien an Niederl.); Zurückgewinn von Tirol u. Gebiete an der Adriaküste
Vormachtstellung in Italien
Herauswachsen aus Dtl. (Ent-wicklung zum Vielvölkerstaat)
Frankreich Grenzen von 1792
Preußen Rheinlande u. Westfalen, Nordhälfte Sachsens, Schwedisch-Pommern
Großbritannien überseeische Er-werbungen aus der napoleon. Zeit; Personalunion mit Kgr. Hannover
Prinzipien
Restauration
(Herstellung der polit. Zustände vor 1792)
Rückkehr der Bourbonen als frz. Könige
Fürst Metternich möglichst Sicherung gegebener Zustände u. stabiler Verhältnisse
Legitimität
(Talleyrands Prinzip zur Rechtfertigung der Ansprüche der Dynastie des Ancien Régime)
Betrachtung des Sturzes Napoleons und Untergang der Frz. Revolution als "Sieg der Legitimität" (Engels)
Solidarität
(gem. Interessenpolitik legitimierter Fürsten zur Abwehr revolut. Ideen/Bewegungen)
auf Anregung des russ. Zaren Alexander I.
T Sept. 1815 Heilige Allianz
(gr.-orth. Rußland, kath. Östr., prot. Preußen)
"im Namen der christlichen Religion"
Solidarität nach außen, d.h. gg.seitige Unter-stützung im Kampf gg. alle nat. u. liberalen Bestrebungen (Interventionsrecht)
Beitritt aller europäischen Monarchen (außer Papst, engl. Prinzregent, Sultan)
Neuordnung Deutschlands
Gründung des deutschen Bundes
37 dt. Fürstenstaaten + 4 freie Städte
lockerer Staatenbund ohne Staatsober-haupt (Mißachtung des Restaurations-prinzips!)
volle Souveränität der Einzelstaaten
Unterdrückung der nat. Einheit
Bestätigung der Säkularisation
landesständische Verfassungen in dt. Mittel- und Kleinstaaten
Bundesversammlung der Bevoll-
mächtigten der Fürsten in Frankfurt; (Vorsitz d. Präsidialmacht Österreich):
Stimmen nach Bevölkerungszahl
Beschlüsse mit absoluter oder 2/3- Mehrheit
engerer Rat
Bundesheer
aber:
- kein einheitl. Münz- und Maßsystem
- kein Bundesgericht
- keine Verfassungen in Östr. u. Preuß.
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