Gebietsabtretungen:
Elsaß-Lothringen & Eupen-Maldey
Ausnutzung des Saargebietes für 15 Jahre durch Frankreich, Verwaltung durch Völkerbund + anschließender Volksentscheid für Zugehörigkeit
Posen & Westpreußen an Polen, Danzig wird Freie Stadt, Memelgebiet, Ostpreußen wird durch polnischen Korridor von Dtl. getrennt
Volksabstimmung über Zugehörigkeit in Masuren, Oberschlesien und Schleswig
Verbot des österreichischen Anschlusses
Dt. Kolonien werden Mandatsgebiete für Völkerbund
Große Flüsse werden internationalisiert
sollten Dtl. Schwächen, ihm aber nach Osten eine Grenzsicherung und eine Abwehr innerer Unruhen ermöglichen
rechtsrheinische Brückenköpfe bei Köln, Koblenz und Mainz
Gebiet links des Rheins wird in drei Zonen aufgeteilt und von Alliierten für 5, 10 oder 15 besetzt
50 km breiter Streifen rechts des Rheines war entmilitarisierte Zone
Abschaffung der allgemeinen Wehrpflicht und des Generalstabes
Begrenzung des Landheeres auf 100.000 Mann mit je 12-jähriger Dienstzeit (Offiziere 25 Jahre)
Verbot von schwerer Artillerie, Panzer & Luftwaffe
Beschränkung der Marine auf 6 Linienschiffe, 6 kleine Kreuzer, 12 Zerstörer, 12 Torpedoboote und insgesamt 15000 Mann
Erhebliche Sachlieferungen, Auslieferung der gesamten Handelsflotte, Liquidierung dt. Eigentums im Ausland, Gewährung der Meistbegünstigung an die Alliierten bis 1925
Artikel 231: alleinige Kriegsschuld für das Deutsche Reich
Begründung für Reparationen
Strafbestimmungen für Kaiser und " Dt. Kriegsverbrecher" blieben unausgeführt
Der Versailler Vertrag gehört zu den Pariser Vorverträgen, die den 1. Weltkrieg be-endeten. Er sollte das Deutsche Reich militärisch schwächen, ihm aber nach Osten eine Grenzsicherung ermöglichen und für den Einsatz gegen revolutionäre Erhebungen im Innern genügend Kräfte belassen. Weiterhin sollten erhebliche Auslieferungen ein Wie-dererstarken der deutschen Wirtschaftsmacht verhindern. Die stärkste Belastung für das Verhältnis zwischen dem Deutschen Reich und den Siegermächten ging jedoch vom Artikel 231 aus, der das Deutsche Reich mit der alleinigen Kriegsschuld belastete.
Ich lehne die jeweiligen Außerungen begrenzt ab und halte somit den Versailler Vertrag als insofern für gerechtfertigt, dass er das deutsche Volk für ihre Beteiligung und Billigung eines Krieges gegen die Welt. Ich halte es jedoch für unfair, die entstehende Republik mit Reparationszahlungen zu belasten, die willkürlich festlegbar und ohne menschenrechtliche Basis sind, da man keinen Tod oder Leid durch Geld ungeschehen machen kann.
Man darf jedoch nicht außer acht lassen, daß eine vollständige Billigung dieses Vertrags-werkes durch die führenden Politiker als Schwäche dieser hätte gedeutet werden können.
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