Minderheiten in Österreich
Die "Kärntner Slowenen"
Im Staatsvertrag vom 15. Mai 1955 wird die Rechtsgrundlage der Slowenen so wie auch der Kroaten erstmals gesetzlich verankert. Sie sollten dieselben Rechte genießen wie auch alle anderen österreichischen Staatsangehörigen. Sie hatten Anspruch auf Elementarunterricht in ihrer eigenen Muttersprache und eigene Schulen. Ihre Sprachen sollten als Amtssprachen zugelassen werden, was dazu führte, daß Bezeichnungen topographischer Natur, wie z.B. Ortstafeln, zweisprachig verfaßt wurden. Jede Organisation, die den Minderheiten diese Rechte entziehen wollte, war verboten. Mit diesem Staatsvertrag wurde der Minder-heitenschutz in Österreich geregelt. Es dauerte allerdings noch Jahre bis diese Gesetze zur Ausführung kamen. Nicht viel später aber kam es zu den ersten Konflikten.1972 etwa, als das Ortstafelgesetz erlassen wurde, kam es zu einem "Ortstafelstreit" in Kärnten. Zweisprachige Tafeln wurden von den deutschsprachigen Kärntnern gewaltsam beseitigt. Aus dem Ausland hagelte es daraufhin Proteste und dir Regierung reagierte darauf mit einer eigenen Ortstafelkommission. Im Jahre 1983 wurde die Einstellung der Österreicher gegenüber den Minderheiten untersucht. Die Studie ergab folgendes: Die Österreicher zeigten wenig Verständnis für Minderheitenrechte, da diese meist als Bevorzugung und Sonderrechte interpretiert wurden. Sie meinten auch, daß sich die Minderheiten den Österreichern anzupassen hätten. Die Studie ergab auch, daß die Vorurteile zunahmen je größer die Distanz war, und je ungebildeter der Betroffene war.
Die "Kärntner Slowenen"
Zur Geschichte:
Im Frühmittelalter besiedelten die Alpenslawen Kärnten und Steiermark. Dort bildeten sie das Stammesherzogtum Karantanien. Sie gelangten in die Abhängigkeit der Ostfranken. Bayrische und fränkische Siedler wanderten ein. Trotzdem aber blieb die slowenische Sprache erhalten. Im 15Jhdt bildet sich dann schließlich eine Sprachgrenze heraus. Diese bleibt bis Mitte des 19Jhdts stabil. 1914 sank die Zahl der Slowenen von 100000 auf 84000, da man wegen geringer wirtschaftlicher Möglichkeiten abwanderte. 1918 begann der sogenannte Abwehrkampf. Das südslawische Königreich beanspruchte nämlich weite Teile Kärntens für sich. Die Kärntner wehrten sich aber, und eroberten im Mai 1919 die besetzten Gebiete zurück. Doch die südslawischen Mächte drangen nochmals ein, und besetzten Klagenfurt. Kärnten war nun unter slawischer Verwaltung. 1920 gab es dann eine Volksabstimmung in der Region Kärntens. 59% stimmten für Österreich, 41% für den SHS-Staat. Da aber in der Abstimmungszone 68% Slowenen waren, mußten 10000 der slow. Bev. für Österreich gestimmt haben. 1923 bekannten sich nur mehr 34000 Kärntner und 1934 nur mehr 25000 zu der slowen. Volksgruppe, obwohl 60000 - 70000 slowen.sprachig waren. 1939 - 1945 gab es antislow. Maßnahmen. 221 slow. Bauernfamilien wurden in Arbeitslager nach Norddeutschland deportiert. 63 Slowenen wurden in KZ`s geschickt. In der 2. Rebuplik verschärften sich wiederum die Gegensätze durch die einmarschierende Jugoslawische Armee, diese zogen jedoch nach massiven Interventionen der USA und England ab. 1947 forderte Jugoslawien die Abtretung von Südkärnten, diese Anspruche wurden von den Alliierten abgelehnt, denn die Mehrheit der Bevölkerung war für Österreich. Heute bekennen sich etwa 15000 - 17000 Menschen in Kärnten zum slow. Volkstum. Durch den Staatsvertrag und das Volksgruppengesetz verbessert sich die Situation der slow. Volksgruppe erheblich. Ihre Rechtsstellung ist gesichert, auch wirtschaftlich ist man erfolgreicher.
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