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Die UNO

Die UNO


Geschichte


Durch den Schrecken des zweiten Weltkrieges unterzeichneten am 1. Januar 1942 26 Staaten, auf Initiative des amerikanischen Präsidenten Roosevelt, die Atlantik-Charta, das ist ein Bündnis gegen Deutschland, Italien und Japan. Dieses Bündnis nannte sich erstmals die Vereinten Nationen.

Als auf der Welt noch nicht überall Frieden herrschte, wurde am 26. Juni 1945 mit dem Ziel nie wieder Krieg zu haben in San Francisco eine Konferenz zwecks Gründung einer allgemeinen internationalen Organisation zur Aufrechterhaltung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Man wollte dies nicht mehr durch das Gleichgewicht, sondern durch die Zusammenarbeit aller Staaten erreichen. Diese Organisation war die Nachfolge des Völkerbundes und umfasste zu Beginn lediglich 51 Länder. Die Schweiz war nicht dabei, weil sie nicht zu dieser Konferenz in San Francisco eingeladen wurde, da sie sich nicht aktiv gegen den Krieg gewehrt hat.



Am 24. Oktober 1945 trat die UNO Charta, das Gründungsdokument, in Kraft als der Krieg noch nicht überall beendet war. Die erste Generalversammlung fand 1946 in London statt.

Zuerst waren die Vereinten Nationen nur ein Bund der Siegermächte.

Im Dezember 1948 wurde die allgemeine Erklärung der Menschenrechte in Kraft gesetzt.

Der erste Einsatz erfolgt 1948 in Palästina; es handelte sich um eine Beobachtermission.

In den 50er Jahren traten die Besiegten bei und in den 60er und 70er schlossen sich auch die ehemaligen Kolonien diesem Bund an, so dass heute alle Staaten (ausser dem Vatikan) zur UNO gehören.

In den ersten zwanzig Jahren wurde die UNO vom Westen geführt, doch die Sowjetunion blockierte durch ihr Veto-Recht viele Aktionen. In den folgenden 20 Jahren machte vor allem der Westen von seinem Veto-Recht gebrauch, da die Entwicklungsländer mit dem Osten zusammenarbeiteten.

Der Ost-West Konflikt in den Zeiten des kalten Krieges verhinderte häufig ein Eingreifen der UNO und dies während 40 Jahren zudem wurde die Neuaufnahme von diversen Mitgliedern verhindert. Man blockierte sich gegenseitig durch die Möglichkeit des Veto-Rechts. Zwischen 1945 und 1990 wurde jährlich im Durchschnitt sechsmal von einem Veto gebrauch gemacht, also 282-mal. Im Vergleich dazu wurden 725 Resolutionen angenommen. Nach 1990 lediglich einmal pro Jahr. Die Sowjetunion beanspruchte bis 1964 103-mal sein Veto Recht. Die USA zwischen 1970 und 1989 63-mal. Ein Eingreifen war nur möglich, wenn beide Parteien durch irgendetwas bedroht waren. So gab es bis 1989 lediglich 15 Militäraktionen und seit 1989 schon 39. Insgesamt gab es 54 Friedensmissionen der UNO.

Ende der 50er Jahre war die UNO der Motor der Dekolonisation, da sie das Selbstbestimmungsrecht der Staaten propagierte. So wurden viele Staaten selbständig und traten der UNO bei. So rückte die Entwicklungspolitik immer mehr ins Zentrum der Tätigkeit der UNO.

Als 1971 die Volksrepublik China der UNO beitrat, war es nun eine weltumspannende Vereinigung und ist bis heute die einzige Universalorganisation der Welt.

Bis heute gab es erst drei kriegerische Einsätze der UNO. Der erste war 1950 in Korea, der zweite zwischen 1960 und 1964 in Kongo und der bis heute letzte war der Golfkrieg 1991, der vom Sicherheitsrat beschlossen jedoch von den USA durchgeführt wurde.





Organisation


Die UNO ist ähnlich wie der Völkerbund aufgebaut, aber sie versucht nicht wie der Völkerbund nur diplomatische, sondern auch wirtschaftliche, soziale, humanitäre und kulturelle Probleme zu lösen. Die Organisation unterscheidet sich lediglich in vier Punkten:


Die Kompetenzen von Sicherheitsrat und Generalversammlung sind deutlich getrennt.

Mit dem Generalsekretär hat die UNO ein ständiges Exekutivorgan

Die fünf Grossmächte (USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich) sind durch ihr Veto-Recht privilegiert. Dies entspricht zwar der Realität, ist aber eine Gefahr für den Frieden

Die UNO ist wirklich eine universelle, weltumspannende Organisation


Um ein Mitglied zu werden muss der Staat friedliebend sein und die Charta Verpflichtungen anerkennen. Ein Mitglied kann austreten, suspendiert/ausgeschlossen werden und sein Stimmrecht in den Organen verlieren.

Die UNO, in der fast 50'000 Leute beschäftigt sind, ist eigentlich dreigeteilt:


1. Die so genannte Kern-UNO besteht eigentlich aus sechs Hauptorgane, die alle ihr Hauptsitz in New York haben ausser dem Gerichtshof mit Sitz in Den Haag. Diese können zur Verwirklichung ihrer Ziele Neben/Hilfsorgane schaffen, wie zum Beispiel das Kinderhilfswerk (UNICEF) oder das Entwicklungsprogramm (UNDP). Diese Nebenorgane können glz. mehreren Hauptorganen unterstehen und müssen dem Wirtschafts- und Sozialrat, sowie der Generalversammlung einen Bericht abgeben. Sie haben jedoch ein eigenes Budget usw. Diese Nebenorgane können zur Verwirklichung ihrer Ziele wiederum Unterorgane oder Ausschüsse gründen. Die meisten Nebenorgane entstanden in der Phase der Dekolonisation.


Die Generalversammlung ist das zentrale politische Organ der UNO. In dieser Vollversammlung besitzt jedes Land eine Stimme. Sie entscheidet über Aufnahmen, Ausschlüsse, Budget, Charta-Anderungen, Empfehlungen von Massnahmen und diverse Wahlen (z.B. Sicherheitsrat). Sie erlässt keine Gesetze aber drückt durch die Resolutionen/Empfehlungen die Weltmeinung aus (z.B. die Menschenrechte, welche keine Gesetze sind jedoch eine Prinzipienaufstellung). Der Arbeitsschwerpunkt liegt bei der Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Für dies sind die Generalversammlung und der Wirtschaftsrat verantwortlich. Die Hauptarbeit wird in sechs Ausschüssen zu den verschiedensten Themen, in denen alle Mitglieder anwesend sind, geleistet.


Der Sicherheitsrat, das mächtigste Organ, umfasst fünf ständige Mitglieder, die ein Veto-Recht besitzen (USA, Russland, China, Grossbritannien und Frankreich) und zehn weitern durch die Vollversammlung auf zwei Jahre gewählte Mitglieder. Er entscheidet über Massnahmen zur Friedensicherung und Anträge der Vollversammlung. Es gibt verschiedene Arten zur Friedenssicherung: Verhandlungen, Zwangsmassnahmen und friedenssichernde Operationen. Zusammen mit der Generalversammlung ist er für diverse Wahlen zuständig (z.B. über die Aufnahme neuer Mitglieder). Gemäss der Charta trägt der Sicherheitsrat die Hauptverantwortung zur Wahrung des Friedens. Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben kann er Nebenorgane bilden, d.h. in diesem Fall Ausschüsse, Friedensmissionen und Straftribunale.

An die Beschlüsse des Sicherheitsrates müssen sich alle Staaten halten.


Der Wirtschafts- und Sozialrat besteht aus 54 durch die Vollversammlung auf drei Jahre gewählte Mitglieder. In ihm sind die 3. Welt Länder durch eine Quotenregelung begünstigt. Die Hauptaufgabe ist die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Durchsetzung der Menschenrechte. Dadurch versucht er Konfliktursachen präventiv zu beseitigen. In den Aufgabenbereich fällt eigentlich alles, was nicht die Politik oder die Sicherheit betrifft.

Der Wirtschafts- und Sozialrat ist ein Hilfsorgan der Generalversammlung und er koordiniert die verschieden Hilfsprogramme. Entsprechend dem breiten Aufgabenfeld besitzt er auch viele Nebenorgane.


Der internationale Gerichtshof umfasst 15 auf neun Jahre durch übereinstimmende Wahl des Sicherheitsrates und der Vollversammlung gewählte Richter. Hier werden internationale Streitigkeiten ausgetragen und er erstattet Rechtsgutachten zu völkerrechtlichen Fragen. Der Gerichtshof kann seine Urteile nicht selbst durchsetzten; dazu wird der Sicherheitsrat gebraucht. Da es im Völkerrecht keinen Rechtssatz gibt, existiert keine internationale obligatorische Gerichtsbarkeit, so dass beide Streitparteien mit der Behandlung des Falles durch den Gerichtshof einverstanden sein muss. Der Gerichtshof behandelte erst 30 Streitfälle.


Der Treuhandrat ist eigentlich seit der Auflösung des letzten Treuhandgebietes (Palau 1.11.1994) aufgelöst, jedoch um ihn wirklich aufzulösen müsste die Charta revidiert werden. In seiner ganzen Geschichte verwaltete er lediglich 11 Mandatsgebiete.


Das Sekretariat ist das Stabsorgan der Generalversammlung und umfasst ca. 9'000 Mitarbeiter. Das Sekretariat ist für die Durchführung und Verwaltung von Programmen und Massnahmen zuständig. Für die Koordination der UNO-Tätigkeiten kann das Sekretariat Hilfsorgane und Fachkommissionen gründen.

Der Generalsekretär wir durch den Sicherheitsrat vorgeschlagen und von der Generalversammlung auf fünf Jahre gewählt. Er hat die Möglichkeit einer Wiederwahl. Er besitzt wenige aus der Charta abgeleitete politische Kompetenzen, kann jedoch vom Sicherheitsrat mit der Vorbereitung und Durchführung friedenssichernder Maßnahmen beauftragt werden. Mit seinem allgemeinen Auftrag, zur Wahrung des Weltfriedens beizutragen, und aufgrund seines unabhängigen Status kann er als neutrale Autorität versuchen internationale Konflikte zu lösen. Als höchster Verwaltungsbeamter ist der Generalsekretär zudem für die Administration, Koordination und den Haushaltsplan der Weltorganisation verantwortlich.


2. Gibt es noch 16 Sonderorganisationen (oder zwischenstaatliche Organisationen), die mit der UNO über einen Kooperationsvertrag verbunden sind, aber eigentlich unabhängig sind (z.B. die Weltgesundheitsorganisation WHO). D.h. sie haben ein eigenes Budget, Satzung und Organe. Diese sind für die Lösung konkreter Probleme zuständig und müssen dem Wirtschaftsrat jeweils einen Bericht über ihre Arbeit abgeben. Der Wirtschafts- und Sozialrat koordiniert die Arbeit dieser Organisationen, da sie oft im gleichen Aufgabenfeld wie die Nebenorgane tätig sind. Teilweise sind diese Sonderorganisationen älter als die UNO selbst.


3. Gibt es noch die Bretton-Woods-Institutionen. Dazu gehören der internationale Währungsfond und die Weltbankgruppe. Diese sind zwar selbständig, gehören aber zur UNO. Aus diesem Grund werden diese teilweise auch zu den Sonderorganisationen gezählt. Bei ihrer Arbeit steht vor allem die Entwicklungshilfe nach ökonomischen Kriterien im Mittelpunkt.





Finanzierung


Die UNO wird durch drei Arten von Zahlungen finanziert. Erstens durch den ordentlichen Haushalt, der für die Personalkosten zum Beispiel gedacht ist. Zweitens durch ausserordentliche Beitragsumlagen für Friedensmissionen beispielsweise und drittens durch freiwillige Beiträge, jährlich sind dies ca. 4.5 Mia. USD die jedoch Projektgebunden sind.

Die Mitgliedschaftsbeiträge werden nach der Wirtschaftskraft (v.a. nach dem Bruttosozialprodukt pro Kopf) berechnet. Jedoch muss ein Land mindestens 0.001% und darf höchstens 22% des gesamten Haushaltes bezahlen. Die Industrieländer müssen somit mehr bezahlen, als die Entwicklungsländer. D.H. 75% der Mitglieder zahlen 4% des Budgets und im Gegensatz dazu zahlen 10 Mitglieder (angeführt von den USA) 75% des Budgets. So kam der Vorwurf auf, dass die Industrieländer zahlen und die Entwicklungsländer bestimmen. Aus diesem Grund drohten einige Industrieländer mit der Verweigerung von Zahlungen oder dem Austritt. Die UNO finanziert sich durch die Beiträge ihrer Mitgliedstaaten. Die meisten wohlhabenden Staaten leisten jedoch freiwillige Zahlungen, die ein mehrfaches des Mitgliederbeitrages ausmachen. Die Nebenorgane, Sonderprogramme und Spezialorganisationen leisten die Hauptarbeit der UNO, daher brauchen diese auch am meisten Geld. Der Zweijahreshaushalt 2000/01 beläuft sich auf rund 2,5 Milliarden US-Dollar. Da oft Beiträge zu spät oder gar nicht bezahlt wurden, ging es der UNO finanziell nicht immer gut. Die USA versuchten durch eine Stornierung ihrer Zahlungen in der UNO eine Strukturreform zu erzwingen.

Ziele


Als erstes Ziel hat die Uno den Weltfrieden und die weltweite Sicherheit. Sie versucht durch politische und rechtliche Kollektivmassnahmen immer einen friedlichen Weg zur Konfliktlösung zu finden. Früher standen die zwischenstaatlichen Kriege im Mittelpunkt aber heutzutage konzentriert sie sich auf die innerstaatlichen Konflikte. Als zweites Hauptziel sieht die UNO das Selbstbestimmungsrecht die Gleichberechtigung der Völker vor. So wurde die UNO Ende der 50er der Motor der Dekolonisation und die ehemaligen Kolonien traten der UNO bei. Danach benutzten diese die UNO als Sprachrohr für ihre Probleme. Die UNO wurde die Plattform für die Austragung des Nord-Süd Problems. Und so rückten die Entwicklungsprogramme immer mehr ins Zentrum der UNO-Tätigkeiten. Diese schlucken 80% der gesamten Gelder.

Durch die verschiedenen Organe versuchen die vereinten Nationen präventiv Konfliktursachen zu beseitigen. Mittels wirtschaftlicher, sozialer, kultureller und humanitäre Zusammenarbeit versucht die UNO die Beziehung zwischen Staaten zu verbessern.

Ein sicherlich wichtiger Punkt ist, dass die Vereinten Nationen dafür sorgen, dass die Menschenrechte überall geachtet und durchgesetzt werden. Die UNO möchte überall auf der Welt für sozialere und humanitärere Lebensbedingungen sorgen und sie nimmt sich auch noch anderen globalen Problemen, wie zum Beispiel dem Umweltschutz an.

Die Ziele der UNO sind in der UNO-Charta festgehalten. Sie besteht aus 19 Kapiteln und einer Präambel. In diesen 19 Kapitel sind 111 Artikel geschrieben Um Verstösse gegen die Charta zu verhindern existiert der internationale Gerichtshof und der Sicherheitsrat.

Zusammenfassend ist die UNO für die Bewahrung des Friedens und der internationalen Sicherheit, für die Förderung jeglicher Zusammenarbeit und für die Achtung und Verwirklichung der Menschenrechte zuständig.






Die Schweiz und die UNO


Die Schweiz war schon im Völkerbund dabei, doch bis sie in der UNO war, verstrich viel Zeit. 1946 war die Mehrheit der Bevölkerung. Doch der Bundesrat war dagegen, weil man damals neutrale Staaten in der UNO unerwünscht waren. Die Schweiz erlangte ab 1948 als erstes Land den Beobachterstatus. Sie war vor dem IGH richtbar und war in fast allen Hils/Sonderprogrammen und Sonderorganisationen.

Am 16. März 1986 kam die Beitrittsfrage erstmals vor die Urne und wurde deutlich abgelehnt. Das Volk war deutlich mit fast 76% der Stimmen gegen einen Beitritt. Zudem waren alle Stände gegen den Beitritt. Die Bevölkerung war dagegen, weil sie der Meinung war, die Kosten stimmen nicht mit den Nutzen überein, die Neutralität sei gefährdet und man war mit der UNO Politik allgemein nicht zufrieden.

Bis zum Beitritt gab es etliche parlamentarische Vorstösse. Die Schweiz war vor ihrem Beitritt fast in allen Sonderorganisationen vertreten und bezahlt freiwillig 400-500 Mio. Fr., somit war die Schweiz der 14. grösste Zahler der UNO; hatte aber kein Mitbestimmungsrecht. Die Mehrkosten für einen Beitritt sind lediglich jährlich 70-80 Mio. Fr. (etwa 700 Meter Autobahntunnel oder 0.1% der Staatsausgaben). Die Schweiz muss auch nicht an Truppeneinsätzen teilnehmen, wenn sie nicht will. So ist die Neutralität auch nicht gefährdet. Da die UNO eigentlich unparteiisch vermitteln möchte, widerspricht die UNO eigentlich nicht dem Sinne der Neutralität.

Am 3. März 2002 wurde das zweite Mal über einen Beitritt abgestimmt. Es stimmten fast 55% für einen Beitritt und auch die Mehrheit der Stände stimmte dafür. So ist die Schweiz seit dem 10. September 2002 in der UNO ein Vollmitglied.

Vor dem Beitritt war die Schweiz eigentlich nur in der Kern-UNO nicht Vollmitglied. In der Generalversammlung und im Wirtschaftsrat waren sie als Beobachter anwesend. Das heisst man durfte nicht abstimmen und keine Reden halten, ausser im Wirtschaftsrat hatte die Schweiz die Möglichkeit zu reden, weil dies das Koordinationsorgan der Spezialorganisationen ist. In zahlreichen Spezialorganisationen ist die Schweiz ein Vollmitglied. Aus diesem Grunde hatte die Schweiz die Möglichkeit das Wort zu ergreifen.

Im Sicherheitsrat hatte die Schweiz dieselbe Position wie alle Nichtratsmitglieder: man konnte sich nur an den offenen Debatten zu Wort melden. Vor dem internationalen Gerichtshof war die Schweiz richtbar, dazu bestand die Möglichkeit, dass ein Schweizer Richter werden könnte.

Im Sekretariat war die Schweiz auf der Führungsebene nicht vertreten.

In den Nebenorganen war die Situation immer verschieden (teilweise nur Beobachterposten und teilweise Vollmitglied)






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