Die Weimarer Verfassung
Die im Januar 1919 gewählte Nationalversammlung trat im thüringischen Weimar zusammen. Reichspräsident wurde der Sozialdemokrat Friedrich Ebert. Die Reichsregierung unter Philipp Scheidemann setzte sich aus Mitgliedern von SPD, DDP und Zentrum zusammen, den Parteien der "Weimarer Koalition". Die neue Verfassung wurde am 11.08.1919 verabschiedet.
Das Deutsche Reich war demnach eine Republik und ein Bundesstaat. An seiner Spitze stand der vom Volk direkt und für sieben Jahre gewählte Reichspräsident. Er war auch Befehlshaber der Reichswehr, er ernannte den Reichskanzler, konnte den Reichstag auflösen und einen "Volksentscheid" herbeiführen. Er konnte, wenn öffentliche Sicherheit und Ordnung gestört waren, "Notverordnungen" erlassen und die persönlichen Freiheitsrechte der Bürger ganz oder teilweise außer Kraft setzen. Diese in Artikel 48 der Verfassung festgelegten Eingriffsrechte des Reichspräsidenten sind vor dem Hintergrund der unruhigen ersten Nachkriegsmonate zu sehen. Plebiszitäre (auf einer direkten Volksentscheidung beruhend) Elemente in der Verfassung waren neben der Volkswahl des Präsidenten die Einrichtung des Volksbegehrens und des Volksentscheids. Die neuen Reichsfarben waren Schwarz, Rot und Gold, die Farben der 48er Revolution. Alle Männer und Frauen über 20 Jahren hatten das Wahlrecht. Der Reichstag übte die Gesetzgebung für das Reich und die Kontrolle der Exekutive aus. Das fortdauernde Eigenleben der Länder fand seinen Ausdruck im Reichsrat, der Länderkammer. Bayern und Württemberg verloren ihre Reservatrechte (Sonderrechte der süddeutschen Staaten im Deutschen Reich) im Militär-, Post und Verkehrswesen. Auch die Finanzhoheit ging an das Reich über.
Parteien und Wahlen
Die Weimarer Verfassung führte ein reines Verhältniswahlrecht ein: auf je 60.000 Wählerstimmen entfiel ein Abgeordneter; Reststimmen aus den einzelnen Wahlkreisen wurden auf Reichsebene wieder zusammengezählt. Die Zahl der Abgeordneten hing von der Wahlbeteiligung ab. Sie betrug 421 im Jahr 1919 und 647 im Jahr 1933. Für die Zulassung zum Reichstag gab es keine Sperrklausel - in der BRD ist demgegenüber eine "Fünf-Prozent-Hürde" eingeführt. Dieses Wahlrecht war zwar demokratisch, es förderte aber auch eine Zersplitterung des Reichstages und machte komplizierte Koalitionsbildungen nötig. Neben den großen Parteien gab es eine Reihe von regionalen oder eng mit Interessenverbänden und weltanschaulichen Gruppen verbundene Parteien (z.B. Christliche-Soziale, Volksdienst, die Deutsche Bauernpartei, die Deutschhannoversche Partei, das Deutsche Landvolk, die Wirtschaftspartei)
Die Anfangsjahre der Republik
Die Grundzüge der demokratischen Ordnung mußten in einer Verfassung festgelegt werden. Zugleich galt es, nach dem Zusammenbruch der Monarchie eine neue Zentralgewalt einzurichten und ihren Anordnungen überall im Reich Anerkennung zu verschaffen. Denn es mußten die Folgen der militärischen Niederlage des Kaiserreiches getragen und die harten Bestimmungen des Friedensvertrages durchgeführt werden.
Der Friedensvertrag als Hypothek
Die Vertreter der jungen deutschen Republik hatten im Juni 1919 keine andere Wahl, als den Versailler Vertrag zu unterzeichnen. Die Rechte schob den demokratischen Parteien die Verantwortung für die Niederlage zu; die Dolchstoßlegende vergiftete die politische Diskussion. Die Führer der Republik wurden als "Erfüllungspolitiker" beschimpft, als sie sich erneut dem Druck der Sieger beugen und den Reparationszahlungen zustimmen mußten. Frankreich widersetzte sich den Bitten um einen Zahlungsaufschub und drohte mit der Besetzung des Ruhrgebietes. Die Volksabstimmung in Oberschlesien hatte im März 1921 eine Mehrheit von 60:40 für Deutschland erbracht. Die Polen wollten das ganze Gebiet. Oberschlesien wurde vom Völkerbundsrat geteilt: der Süden mit dem größten Teil des Industriegebietes fiel an Polen, nur der Norden verblieb bei Deutschland. Auf beiden Seiten der Grenzlinie lebten noch nationale Minderheiten von etwa 200.000 Personen.
Angriffe auf die Regierung von rechts und links
Der Vertrag von Versailles erlaubte eine "Reichswehr" von 100.000 Mann. Zehntausende von Soldaten mußten entlassen, die Freikorps aufgelöst werden - viele der Betroffenen scheuten den Weg in eine ungewisse berufliche und wirtschaftliche Zukunft. In den Armeeverbänden kam es zu Unruhen. Sie gipfelten im sog. Kapp-Putsch: Am 13.03.1920 besetzte die Marinebrigade Ehrhardt, ein Freiwilligenverband das Berliner Regierungsviertel und rief den ostpreußischen Generallandschaftsdirektor Kapp zum Kanzler aus. Die Reichswehr unter General von Seeckt weigerte sich, gegen die Putschisten vorzugehen. Die Regierung verließ Berlin. Da die Gewerkschaften den Generalstreik ausriefen, der die Nachrichten- und Verkehrsanbindungen nach Berlin abschnitt und die Verwaltungs- beamten den Putschisten die Gefolgschaft verweigerten, brach der Putsch zusammen (er dauerte 4 Tage). Dieser Angriff auf die Regierung von rechts wurde von Aufständen der Linken abgelöst: kommunistische und radikale sozialistische Arbeiter, die sich von den regierenden Sozialdemokraten um ihre revolutionären Ziele von 1918/19 betrogen sahen, weiteten im Ruhrgebiet den Generalstreik zum Aufstand aus. Eine "Rote Armee" von etwa 50.000 Mann wurde aufgestellt. Der Widerstand bröckelte ab, als Berlin in Verhandlungen in Aussicht stellte, Gewerkschaftsvertreter an der Regierung zu beteiligen. Die Kommunisten, die den bewaffneten Kampf fortsetzten, wurden von den Regierungstruppen niedergeworfen. Die geforderte "Arbeiterregierung" kam nicht zustande.
Schwache Regierung
Die Folge der Unruhen des Jahres 1920 war eine zunehmende Radikalisierung des politischen Leben in Deutschland. In den Wahlen vom Juni 1920 verloren die Sozialdemokraten die Mehrheit; die Weimarer Koalition, auf die die neue Verfassung zurückging, zerfiel und machte einer bürgerlichen Minderheitsregierung Platz. Die Oppositionsparteien auf der Rechten und Linken gewannen deutlich an Stimmen hinzu. Es wurde zum Schicksal der Weimarer Republik, daß sie nur Minderheitsregierungen bilden oder weit auseinanderstrebende Parteien in einer großen Koalition zusammenfassen konnte. Beide Wege boten keine Stabilität auf lange Sicht, häufige Regierungswechsel waren an der Tagesordnung. Zwischen 1919 und 1932 lösten 13 Kanzler einander ab.
Inflation (ständiger Anstieg des Preisniveaus, Währung verliert an Wert) und Ruhrbesetzung
Der Erste Weltkrieg ist durch Anleihen finanziert worden. Seit 1916 überschritten die Ausgaben des Staates bei weitem die Einnahmen. Banken, Industrie und Sparer hofften, nach Kriegsende das dem Staat geliehene Geld mit Gewinn zurückzuerhalten. Das Jahr 1918 brachte aber die Niederlage: Die Reparationszahlungen zehrten die nationalen Goldbestände auf, viele Sachgüter wie Schiffe, Maschinen und Waggons mußten abgeliefert werden. Wegen des knappen Warenangebots ließ sich für Geld nur wenig kaufen. Die Preissteigerungen lagen weit über den Lohnerhöhungen. Die seit dem Kriege spürbare Inflation wuchs beängstigend.
Frankreich wollte "produktiver Pfänder" werden, um die deutschen Reparationsleistungen zu sichern. 1922 geriet Deutschland mit Sachlieferungen von Kohle und Holz im Wert von 24 Millionen Goldmark in Rückstand; dies bei einer gesamten Reparationsleistung von 1,5 Milliarden Mark. Frankreich und Belgien erklärten daraufhin gegen die Stimme Großbritanniens, das Deutsche Reich habe seine Reparationsverpflichtungen gebrochen. Fünf franz. und eine belgische Division rückten am 11.01.1923 in das Rührgebiet ein.
Auf Grund der Besetzung des Ruhrgebietes durch Frankreich und Belgien stellte die Reichsregierung mit der Unterstützung aller Parteien die Reparationsleistungen ein. Die Eisenbahn für nicht mehr, Betriebe und Gruben standen still, die Behörden weigerten sich, die Anordnungen der Besatzungsmächte zu vollziehen. Franz. und Belg. übernahmen die wichtigsten Betriebe, die Eisenbahn und mit ihren Beamten zogen sie Zölle und Steuern zu eigenen Gunsten ein. Es gab auch zahlreiche Verhaftungen und Ausweisungen.
Da die Einnahmen aus dem Ruhrgebiet wegfielen, der passive Widerstand tägl. 40 Millionen Goldmark kostete und die Mark tägl. im Vergleich zum Dollar an Wert verlor, mußte unaufhörlich Geld gedruckt werden.
Neben den Lohn- und Gehaltsempfängern waren die Opfer der Inflation die Rentner und die Sparer, die Schuldner und Besitzer von Grund- und Sachwerten. Die Schulden konnten mit einem Schlag zurück gezahlt werden.
Der Staat verlor auf diese Weise auch das Vertrauen der bürgerlichen und kleinbürgerlichen Schichten, die große Einbußen an ihrem Vermögen hinnehmen mußten. Verdient haben an der Inflation, die, welche tägl. Sachwerte ankauften (z.B. Stinnes).
Die aussichtslose Lage führte zum Rücktritt der Regierung. Im August 1923 bildete sich mit Gustav Stresemann als Reichskanzler die neue Regierung. Diese beendete gegen politischen Widerstand den "Ruhrkampf". Sie führte die Rentenmark ein, die 1 Billion alter Papiermark entsprach. Da eine Gold- und Devisendeckung für diese Währung fehlte, wurde der industrielle und landwirtschaftliche Besitz mit einer verzinslichen Grundschuld belastet. Die Rentenmark behielt ihren Wert und wurde international akzeptiert.
Kann sich die Zentralregierung behaupten?
In den ersten Nachkriegsjahren waren Mordanschläge auf politische Gegner an der Tagesordnung. Opfer von Mordanschlägen sind z.B.: Rosa Luxemburg, Karl Liebknecht, Kurt Eisner, Matthias Erzberger (Zentrum), Walther Rathenau (Außenminister; "Erfüllungspolitiker", extremen Rechten, Jude), der Mord an Rathenau rief Empörung in Deutschland hervor. Mit großer Mehrheit von Reichstag und Reichsrat wurde ein "Gesetz zum Schutze der Republik" erlassen, das sich gegen den rechten Terror wandte.
Die in Berlin beschlossenen Maßnahmen führten zum Streit zwischen der Reichsregierung und Bayern um Kompetenzen im Bereich des Staatsschutzes. In Bayern war 1920 eine von Rechtsparteien getragene Regierung ans Ruder gekommen. Sie suchte unter der Führung der Bayerischen Volkspartei die Eigenstaatlichkeit Bayerns zu wahren; vor allem finanziell waren die Länder zu "Kostengängern" des Reichs geworden. Nationalistische Gruppen und die militärische Freiwilligenverbände wurden in Bayern geduldet. Zu ihnen zählte die radikale nationalsozialistische Partei Adolf Hitlers, die durch wilde Agitationen von sich reden machte. Die bayerische Regierung verkündete aus Protest gegen Ruhrkampf und der Wiederaufnahme der Reparationsverhandlungen den Ausnahmezustand.
Im Westen des Reiches forderten Frankreich und Belgien separatistische (Loslösung des Gebietes vom "Rest") Bestrebungen: Das besetzte Rheinland sollte wirtschaftlich vom Reich getrennt werden. Im Oktober wurde in Aachen eine "Rheinische Republik" ausgerufen, In Speyer eine "Autonome Pfalz". Diese Bewegungen entsprachen weitgehend den Interessen Frankreichs und wurden so von der Bevölkerung abgelehnt. In Sachsen und Thüringen stellten Sozialdemokraten und Kommunisten gemeinsam die Regierung.
Die KPD sah diese Regierungsbeteiligung als Ausgangspunkt dafür an, in ganz Deutschland die proletarische Revolution auszulösen. Mit russischer Unterstützung wurden "Arbeiterhundertschaften" bewaffnet. Die Reichsregierung kam den kommunistischen Aufstandsplänen im Oktober 1923 zuvor: sie rief den Ausnahmezustand aus und ließ die Reichswehr in Sachsen und Thüringen einmarschieren.
Versailler Vertrag
- von Vertretern der 27 siegreichen Staaten des 1.WK. im Frühjahr 1919 erarbeitet
- geprägt von Entscheidungen der großen Drei: Welson, Clemenuad, Lloyd George
- territoriale Bestimmungen: Deutschland verlor 13% seines Gebietes and Frankreich, Polen, Belgien u. Tschechos- lowakei. In vier Gebieten sollten Volksabstimmungen stattfinden.
- militärische Bestimmungen: Armee auf 100.000 Mann beschränkt (Berufsarmee); schwere Waffen und Luftwaffen wurden verboten; außerdem durfte Deutschland keine Flugzeuge bauen.
- wirtschafl. Best.: Siegermächte erhielten die dt. Handelsflotte; Nachlieferungen; Reparation, die erst später ("Londoner Ultimatum") auf 132 Milliarden Mark festgelegt wurden.
- Kriegsschuldartikel: Artikel 231 wies Deutschland die allgemeine Kriegsschuld zu; begründete die wirtschaftliche und territoriale Forderungen der Siegermächte.
Reaktion in Deutschland: Der Friedensvertrag wurde als Schränkfrieden empfunden. Die Revisionspolitik fand starken Zulauf.
Die Nationalversammlung und die Weimarer Republik von 1919
Bürger: Wahlrecht für Männer und Frauen von über 20 Jahren; Wahl von Reichstag, Landesparlament, Reichspräsident; Volksbegehren (das Recht, durch eine Volksabstimmung im Parlament einen Gesetzesentwurf zum Beschluß einzubringen) und Volksentscheid (Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung oder anderen staatlichen Beschlüssen)
Nationalversammlung: wurde nach bürgerkriegsähnlichem Wahlkampf am 19.01.1919 gewählt, tagte in Weimar, wählte Ebert zum 1. Reichskanzler, arbeitete eine Verfassung aus.
Reichspräsident: Wahl direkt für 7 Jahre, Befehlshaber der Reichswehr, Ernennung des Reichskanzlers, Auflösung des Reichstages; Herbeiführung eines Volksentscheids, Ernennung der Richter des Staatsgerichtshofs.
Reichstag (dem Reichspräsidenten untergeordnet): Verhältniswahl, 4 Jahre, Gesetzgebungsrecht, Kontrolle der Exekutive, Entscheidung über Krieg und Frieden, Bewilligung der Haushaltsmittel, keine Sperrklausel für Zulassungen (keine 5% - Hürde)
18 Länder: Verhältniswahl, freistaatliche Verfassung, Ausführung der Reichsgesetze, hohe Eigenständigkeit
Reichsrat: von Mitgliedern der Landesregierungen bestimmt, Einspruchsrecht bei der Gesetzgebung, Kontrollorgan
Innenpolitische Problem in den Anfangsjahren (1920 - 1924)
Die Bedrohung von links: 03./04. 1920: Ruhrgebiet: Arbeiteraufstand; Bildung einer roten Armee; 10.1923 Thüringen/Sachsen: kommunistische Aufstandspläne blutige Niederschlagung der Reichswehr, Harte Strafen gg. Linksradikalen.
Problemfelder: 1. Unterzeichnung des Versailler Vertrages 1919: Folgen: Reparationszahlungen; Dolchstoßlegende 2. regierungsfeindliche 2. regierungsfeindliche Haltung der Reichswehr: Berufsheer 3. nationalist., antidemokrat. Gruppierung (Freikorps, DNVP, Stahlhelm) 4. Aufstieg der KPD: "Diktatur des Proletariats" (sowjet. Vorbild) 5. Verhältniswahlrecht nach Wahl 06.1920: ohne Koalitionsmehrheit.
Wirtschaftliche Krise: 1. Inflation, 2. Ruhrbesetzung Frankreichs 01.1923: passiver Widerstand: Verschärfung der Inflation, Zusammenbruch der Währung, Abbruch 09.1923, 3. 11.1923: neue Währung: Rentenmark: Erfolg bis zur Weltwirtschaftskrise 1929/30
Die Bedrohung von rechts
13.-17.03.1920 Kapp-Putsch, Scheitern aufgrund von Generalstreik der Gewerkschaften; 8./9.11.1923: Hitler Pusch in München, Scheitern, Widerstand der Polizei
politische Morde
1919 Liebknecht, Luxemburg (KPD), Eisner (USPD); 1921: Erzberger (Zentrum)(Versailles); 1922 Rathenau (DDP)(jüd.A-minister)
Zurückhaltung der Reichswehr, milde Strafen gegenüber Rechtsradikaler
Reparationen
137 Milliarden Mark, zahlbar in 37 Jahren (sog. Londoner Ultimatum). Die Londoner Regelung, die ohne deutsche Beteiligung zustande kam, war mit der Drohung verbunden, das Ruhrgebiet zu besetzen. Nach dem sog. Dawes-Plan sollte Deutschland bis an die äußerste Grenze seiner Leistungsfähigkeit gehen. An Reparationsquellen waren vorgesehen: Verpfändung von Reichseinnahmen aus Zöllen und indirekten Steuern, eine Schuldverschreibung von 16 Mrd. Goldmark auf die deutsche Industrie. Bis 1928/29 sollte das Reich in ansteigenden Raten von 1 - 2,5 Mrd. Goldmark jährlich seine Schulden tilgen. Die deutsche Wirtschaft erhielt ausländische Kredite, die einen deutlichen Wirtschaftsaufschwung einleiteten. Erst im Young-Plan von 1929 wurden die Reparationszahlungen endgültig geregelt: Deutschland sollte in 59 Jahresraten bis 1988 von jeweils 0,7-2,1 Mrd. Goldmark bezahlen.: dafür würden 1930 die seit 1919 besetzten Gebiete im Rheinland vorzeitig geräumt. Die Reichsparteien DNVP, "Stahlhelm" und NSDAP setzen gegen diesen Plan einen Volksentscheid durch, der jedoch an der Abstimmung scheiterte. Im August 1931 wurden die Zahlungen wegen der Weltwirtschaftskrise ausgesetzt. Im Juli 1932 wurden die Reparationen auf eine endgültige Schlußzahlung von 3 Mrd. begrenzt: 1934 stellte Deutschland die Überweisungen wegen Zahlungsschwierigkeiten für immer ein.
Die Außenpolitik
Sie wurde nach dem Ersten Weltkrieg in erster Linie durch die Revision des Versailler Vertrages bestimmt: Frage der Reparationen der deutschen Ostgrenze und der einseitigen Abrüstung Deutschlands. Walther Rathenau versuchte durch die "Erfüllungspolitik" zu zeigen, daß die Reparationsvorderungen zu hoch seien. Gleichseitig suchten die Ortsabteilungen des Auswärtigen Amtes und die Heeresleitung die Verständigung mit der SU um gemeinsam zu einer Revisionspolitik gegenüber Polen zu kommen. Im Vertrag von Rapollo 1922 verzichteten Deutschland und die SU auf gegenseitige Erstattung der Kriegsschäden. Gustav Stresemann suchte in Versailles das französische Sicherheitsbedürfnis im Locarno-Pakt 1925 zu befriedigen. Der Berliner Vertrag 1926 sollte parallel zum Vertrag von Locarno auch ein gutes Verhältnis zur SU herstellen. Die Verträge sollten Deutschlands Außenpolitik nicht einseitig festlegen. 1926 wurde Deutschland in den Völkerbund aufgenommen. Durch das Entgegenkommen in der Reparationsfrage (Dawes-Plan und Young-Plan) erreichte Stresemann die vorzeitige Räumung des Rheinlandes (1930).
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