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Ethik-Vortrag RECHT

Rechtsgeschichte; Rechtspositivismus und seine Teilbereiche; Funktionen des Rechts


Begriff pos. Recht bzw. Rechtspositivismus:

Das positive Recht ist das vom Staat (aufgrund seines Gewaltmonopols) gesetzte und durch- zusetzende Recht, dessen Gültigkeitsbereiche als "Öffentliches Recht"(z.B. Verfassungs-

Recht, Strafrecht) und als "Privatrecht"(z.B. Familienrecht, Erbrecht) bezeichnet werden. Der Staat legitimiert im Prinzip die von ihm erlassenen Gesetze, es besteht dabei die Gefahr, daß der Staat ungerechte Gesetze erläßt, da er an keine ethischen Grundsätze gebunden ist, er ist somit frei in seinen Entscheidungen.

Im Gegensatz dazu haben wir das Naturrecht, welches man als unabhängiges Recht betrachten kann, an dem sich das staatliche Recht zu messen hat. Das Naturrecht besteht im Prinzip nur aus gerechten Grundsätzen.

Das positive Recht gliedert sich in:


Öffentliches Recht und Privatrecht(Zivilrecht)


Völkerrecht                                                                    - Bürgerliches Recht

- Schuldrecht

- Kirchenrecht - Sachenrecht

- Familienrecht

- Prozeßrecht                  - Erbrecht


- Strafrecht                                     - Handelsrecht

- Gesellschaftsrecht

- Staats- und Verfassungsrecht - Aktienrecht

- Wechsel- und Scheckrecht

- Verwaltungsrecht                                                   - Wirtschaftsrecht

- Polizeirecht

- Beamtenrecht - Urheber- und Erfinderrecht

- Steuerrecht

- Verkehrsrecht - Gewerbeordnung

- Sozialrecht

- und andere


Arbeitsrecht


Wettbewerbsrecht


STAAT PERSON PERSON PERSON


Funktionen des Rechts: (bezogen auf die demokratisch rechtsstaatliche Ordnung)

Sicherung des inneren Friedens

- durch ein geregeltes Verfahren - eben das Recht - werden gewaltsame Wege der Konflikt-      

lösung unterbunden; die Rechtsnorm greift aber schon vorher, es dient der Konfliktvorbeu-

gung durch die eindeutige Regelung von Rechten, Pflichten und Verfahrensweisen. Im Prin-

zip kommt es zu einer Ablösung der Faustrechtsgesellschaft durch geordnete und aner-

kannte Rechtsabläufe.

Freiheitssicherung

- das Recht schützt unseren Freiheitsraum vor Übergriffen anderer, es sichert ebenfalls unsere

Freiheit vor Übergriffen des Staates(darauf basiert das Prinzip des Rechtsstaates) und es

stellt uns Handlungsmöglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung unserer persön-

lichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zur Verfügung(z.B.Verträge, Firmengründung oder

Schenkung).

Sicherung rechtlicher Freiheit

- "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich" (GG Art. 3,1)

Sozialer Ausgleich

- Damit rechtliche Freiheit zu wirklicher Freiheit wird müssen materielle Voraussetzungen

gegeben sein, ansonsten schlägt soziale Ungleichheit in soziale Unfreiheit um. Der Staat ist

aufgerufen zu aktivem Eingreifen in das wirtschaftliche und gesellschaftliche Geschehen

zur Stützung der Schwachen und Beschränkung der Starken(darauf basiert das Prinzip des

Sozialstaates).

Steuerung gesellschaftlicher Prozesse

- z.B. die Begrenztheit von Ressourcen, mögliche Gefahren neuer Technologien oder Verän-

derungen in der Alterspyramide erzwingen ein planendes und regulierendes Eingreifen des

Staates. Wettbewerbsregulierung, Konjunktursteuerung, Raumplanung, Umweltschutz,

Familien- und Bevölkerungspolitik - als zentrales Instrument für solche Steuerungsprozesse

fungiert die staatliche Gesetzgebung und Rechtssetzung als bewußte Gestaltungsmöglich-

keit des menschlichen Daseins.

Die Geschichte des Rechts dargelegt in wesentlichen Eckpunkten

Gesetzbuch des Hammurapi (altbabylonische Gesetzessammlung) 18. Jh. v. Chr.

Das Gesetz des Manu(niedergeschrieben von altindischen Priestern)              2. Jh. v. Chr.

Das Zwölftafelgesetz der Römer(Spaltung in Besitzende, Sklaven)                   451 v. Chr.

Patrizier(reiche Freie), Plebejer(arme Freie)     Kampf Untergang

d. Gentilordnung(edle Ordnung), Verschmelzung d. Patrizier+Plebejer

Gesetzbuch des Kaisers Justinians, Gaiusinstitutionen(röm. Geschichts-           150 n. Chr.

schreiber) gehen auf 12-Tafelgesetz ein

- Mailänder Edikt (Religionsfreiheit für Christentum) 313 n.Chr.

- erstes geschriebenes Recht in Deutschland "lex saalica" ca. 500 n.Chr.

- Versuch gesamtes röm. Reich in corpus iurès justizianum zus.zufassen 533 n.Chr.

es kommt später zur Ausbildung eines Feudalsystems; Entwicklung von

der Urgesellschaft zum feudalen System

Magna Carta als Kompromiß zw. Zentral- und Partikulargewalt in England 1215 n.Chr.

Schweizerischer Bundesbrief "wir wolln seyn eyn einzig Volk von Brüdern" 1291 n.Chr.

Goldene Bulle in Dtl. (schloß Papst von dt. Königswahl aus)

Stadtrechte franz. Städte unter Ludwig dem XI . 14. Jh.n.Chr.

"Carolina" auf Reichstag in Regensburg als Reichsgesetz beschlossen 1532

Annahme der Petition of Rights (mehr Rechte für Untertanen) 1628

Bill of Rights (Macht des Königs wurde z.B. i. Bezug a. Kirche eingeschr.) 1689

Reichszunftgesetz in Dtl. (pol. Org. der Gesellen verboten) 1731

Handelsrechte gehen in das Common Law ein (England) 2.Hälfte 18. Jh.

Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in Frankreich                               August 1789

Verfassung Frankreichs, Gesetz "Le Chapelier" 1791

Verfassung der Jakobiner 1793

"code civil" unter Napoleon            nach 1804

Schaffung eines einheitl. Dt. Nationalstaates                                                                1871

Eintreten des Bürgerlichen Gesetzbuches BGB      1. 1. 1900

Beschluß der Weimarer Verfassung                                                                    11. 8. 1919

Machtübernahme Hitlers, Einschränkung der allgemeinen Freiheit                             1933