Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen
Persönliche Voraussetzungen
Marketing
Von der Idee zum Konzept
Welche Punkte sind unbedingt zu analysieren und für die nähere Zukunft abschätzbar
Marketingziele
Marketinginstrumente
Finanzierung
Der Kapitalbedarf
Die Kapitalbeschaffung
Liquidität und Finanzplan
Gewerberecht
Gewerbeschein
Allgemeine Voraussetzungen für einen Gewerbeschein
Befähigungsnachweis
Allgemeine und besondere Voraussetzungen
Gewerblicher Geschäftsführer
Fehlen bestimmter Voraussetzungen und/oder keine Nachsicht möglich
Wichtige Einflussfaktoren
Standort
Einzellunternehmen oder Gesellschaft
Einzelunternehmer
Gesellschaften
Siehe Referat "Gesellschaftsrecht"
Unternehmensbezeichnung
Gewerbliche Sozialversicherung
Höhe der Sozialversicherung
Nebenberuf Unternehmer
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Einkommensteuer
Steuern
Betriebliches Rechnungswesen
Buchhaltung (verpflichtend)
Kostenrechnung (freiwillig)
Mitarbeiter
Wie finde ich Mitarbeiter
Mitarbeitermotivation
Wie beschäftige ich Mitarbeiter
Sozialversicherung der Mitarbeiter
Gewährleistung - Garantie - Produkthaftung
Gewährleistung
Garantie
Produkthaftgesetz
Betriebliche Versicherungen
Schritte zur Betriebsgründung
Die Schritte der Gründung eines nicht protokollierten Einzelunternehmens
Die Schritte einer OEG - oder KEG - Gründung
Die Schritte einer GmbH - Gründung
Kontrollfragen
Wenn man überlegt, sich selbstständig zu machen, muss man sich einige Fragen stellen:
Wenn man all dies Punkt positiv beantworten konnte ist das eine gute Voraussetzung für ein Unternehmen
Marketing ist die kunden-, bzw. markt- sowie umfeldorientierte Führung eines Unternehmens.
Es ist äußerst wichtig in folgenden Bereichen Marktforschung zu betreiben.
Marktumfeld
Kunden
Mitbewerber
Eine gute Finanzierung ist die Grundlage für den erfolgreichen Aufbau eines Unternehmens. Dazu muss zu allererst geklärt sein, wie hoch das benötigte Kapital ist. Man muss dabei sehr Acht geben, jede Kostenstelle zu berücksichtigen.
z.B.: Grundstücke, Gebäude, Fahrzeuge,
Man sollte den durchschnittlichen, voraussichtlichen Lagerbestand mitplanen.
Ausgaben, die im Zeitraum zwischen Auftragseingang, und Zahlungseingang entstehen.
Durch den Kapitalbedarfsplan, erkennt man wie viel Geld zum Start des Unternehmens benötigt wird. Nun stellt sich die Frage woher man dieses Geld bekommen könnte.
Jenes Geld, welches man selbst aufbringen kann. Aufbringungsmöglichkeiten wären u.a. Sparguthaben, Wertpapiere, und auch eventuell belehnbare Werte wie z.B.: Grundbesitz, Wertgegenstände, Bausparverträge,
z.B.: Kredite
Dient zur Finanzierung von Anlagevermögen (Grundstücke, Maschinen, ). Die Laufzeit des Kredites sollte der Nutzungsdauer entsprechen.
Investitionsgüter werden angemietet, und können nach einer gewissen Zeit in den Eigenbesitz übergehen.
Ist der bequemste, aber teuerste Kredit. Er entsteht, wenn eine Wahre nach Eingang der Rechnung nicht bezahlt wird. Der Teuerste ist der Lieferantenkredit deshalb, weil man sich meist innerhalb einer bestimmten Frist ein Skonto abziehen kann.
Beispiel: Skontoabzug innerhalb von 30 Tagen 3%
entspricht dass einem Jahreszinssatz von 36,5 %
Der wesentlichste Partner bei einer Kreditaufnahme ist jedoch die Bank. Um einen Kredit auch wirklich finanziert zu bekommen, muss man sein Projekt der Bank präsentieren. Außerdem sollte man ihr auch gewisse Sicherheiten bieten könnten (Haus, ).
Man sollte auch mit mehreren Banken über den Kredit verhandeln, um so den Günstigsten zu bekommen.
Gerade Jungunternehmer werden bei Existenzgründung vom Staat gefördert. So erhält man unter Umständen Kredite mit einem weit niedrigeren Zinssatz.
Wenn man sich also über die Kapitalbeschaffung im Klaren ist, sollte man einen Finanzplan mit chronologischer Abfolge erstellen. Es geht darum, ob eine mögliche Zahlungsunfähigkeit nicht schon in den ersten Monaten nach dem Start des Unternehmens auftritt, beeinflusst eventuell durch Zahlungsrückstände.
Beispiel wie ein derartiger Finanzplan aussehen könnte:
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1. Zahlungsmittelanfangsbestand |
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2. Geplante Einzahlungen |
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Umsätze (inkl. MWSt.) |
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aus Kreditzusagen |
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Privateinlagen |
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sonstige Einzahlungen (inkl. MWSt.) |
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Summe Einzahlungen (1) + (2) |
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3. Geplante Auszahlungen |
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auszahlungswirksame Kosten lt. Kostenplan |
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Auszahlungen für Investitionen (inkl. MWSt.) |
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Auszahlungen für Material (inkl. MWSt.) |
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Privatentnahmen |
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Zahlungen an das Finanzamt |
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Zinszahlungen/Bankspesen |
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Kapitaltilgungen |
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sonstige Zahlungen (inkl. MWSt.) |
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Summe Auszahlungen |
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Unter-/Überdeckung (1) + (2) + (3) |
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Deckung des Fehlbetrages |
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Kontokorrent/Darlehen |
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Privateinlagen |
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Sonstiges |
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Verwendung des Mehrbetrages |
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Das Gewerberecht stellt mitunter bei der Betriebsgründung einen Hürde dar. Aber bereits 1992 wurde begonnen, die Gewerbeordnung zu modernisieren und Barrieren für den Zugang zum Unternehmer Beruf zu beseitigen.
Seither ist die Ausübung von Handwerken auch mit universitärer Bildung oder nach Absolvierung einer Höhern Technischen Schule in Verbindung mit mehrjähriger Praxis möglich.
Zur Zeit gibt es nur mehr 43 Handwerke die eine Meisterprüfung vorgeschrieben bzw. 41 "Gebunde Gewerbe" mit einem erforderlichen Befähigungsnachweis. Über 800 Gewerbe sind "Freie Gewerbe"
Für jede gewerbliche Tätigkeit benötigt man einen Gewerbeschein. Dies trifft insbesondere dann zu, wenn man eine Tätigkeit selbstständig, regelmäßig, und in Ertragsabsicht durchführen will.
Welche Gewerbeberechtigung erforderlich ist, hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab.
Vom Anwendungsbereich der Gewerbeordnung ausdrücklich ausgenommen sind selbstständige Berufe wie z.B.: Arzte, Apotheker, Notar, Rechtsanwälte,)
Freie Gewerbe:
Ein Befähigungsnachweis (Prüfung, Schule,..) ist nicht erforderlich. Ein Gewerbeschein ist allerdings zu lösen (Dienstleistung in der Datenverarbeitung).
Handwerke:
Erfolgreich abgelegte Meisterprüfung oder der Abschluss einer für das betreffende Handwerk einschlägige Schule (Uni, HTL,) gekoppelt mit unterschiedlich langen Praxiszeiten(Tischler, Bäcker).
Nicht bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe:
Je nach Gewerbe sind unterschiedliche Befähigungsnachweise erforderlich. Es können Praxiszeiten, Ausbildungen, bestimmte Prüfungen oder Kombinationen daraus vorgeschrieben werden (Fremdenführer, Gastgewerbe).
Bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe:
Zum jeweiligen Befähigungsnachweis (Praxiszeiten, Ausbildungen, Prüfungen) ist zusätzlich die Erteilung einer behördlichen Bewilligung erforderlich (Baumeister, Zimmermeister).
Einzelunternehmen
Ein Einzelunternehmen muss persönlich die allgemeinen bzw. Die besonderen Voraussetzungen für dien Gewerbeantritt erfüllen.
Bei bewilligungspflichtigen gebunden Gewerben wird zusätzlich geprüft, ob der Bewilligungswerber die für die Gewerbeausführung erforderliche Zuverlässigkeit besitzt
Gesellschaft
Wird das Gewerbe von einer Gesellschaft ausgeübt, müssen die allgemeinen bzw. besonderen Voraussetzungen von EINER gewerberechtlichen Geschäftsführer nachgewiesen werden. Nur in diesen Fall wird der Gewerbeschein auf die Gesellschaft ausgestellt.
Die Zuverlässigkeitsprüfung und die Gewerbeausschlussgründe (allgemeine Voraussetzungen) erstreckt sich auch auf alle Gesellschafter, die einen maßgeblichen Einfluss auf den Geschäftsbetrieb haben.
Personalgesellschaft (Erwerbsgesellschaften)
Muss entweder ein persönlich haftender Gesellschafter gewerberechtlicher Geschäftsführer werden oder ein Arbeitnehmer, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist.
Juristische Personen
Muss der gewerberechtliche Geschäftsführer eine zur Vertretung befugte Person sein (z.B.: bei der GmbH der handelsrechtliche Geschäftsführer) oder bei einem Verein ein Mitglied des Vorstandes oder Arbeitnehmer der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Arbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist
Einzelunternehmen
Wenn der Unternehmer den Befähigungsnachweis nicht erbringt, kann der gewerberechtliche Geschäftsführer ein Arbeitnehmer sein, der mindestens die Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit beschäftigt und voll versichert ist.
Wichtig:
Der gewerberechtliche Geschäftsführer muss keinen eigenen Gewerbeschein haben, sondern muss den erforderlichen Befähigungsnachweis erbringen und entweder ein persönlich haftender Gesellschafter, ein handelsrechtlicher Geschäftsführer oder ein Arbeitnehmer in einem Anstellungsverhältnis sein.
Nachsicht
Sowohl für das fehlen eigener allgemeiner Voraussetzungen als auch für einige der besonderen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Nachsicht. Die Gewerbebehörde erlässt einen Bescheid, wobei sie berechtigt ist, für diese Entscheidung ein Gutachten der Wirtschaftskammer einzuholen
Keine Nachsicht
Es bleibt die Möglichkeit, dass Sie einen gewerberechtlichen Geschäftsführer bestellen, der gegenüber der Behörde für die Einhaltung der gewerblichen Vorschriften verantwortlich ist. Wobei dieser mindesten 20 Stunden pro Woche angestellt und ASVG versichert sein.
Der Standort ist ein wesentlicher Faktor für den Erfolg des Unternehmens, und ist deshalb von einigen Faktoren abhängig:
Bei einem Produktionsbetrieb sind außerdem noch die rechtlichen Vorschriften zu beachten:
Bebauungsplan
Flächenwidmungsplan
Baubewilligungen
Betriebsanlagengenehmigung
Eine Betriebsanlage ist dann nicht genehmigungspflichtig, wenn von ihr keine nachteiligen Auswirkungen ausgehen können (z.B.: reine Bürobetriebe).
Darüber hinaus können auch Bewilligungen für das Wasserrecht, das Abfallrecht oder den Naturschutz erforderlich sein.
Grundsätzlich gilt, dass einer Gründung mit Partnern einer Alleingründung der Vorzug zu geben ist. Die Entscheidung hängt jedoch von den Rahmenbedingungen der geplanten Unternehmensgründung und der Geschäftsidee ab.
Vorteile einer Partnerschaftsgründung:
Dagegen spricht aber, dass die Entscheidungsfreiheit des Einzelnen eingeschränkt ist, dass man auch für Fehlleistungen der Partner haftet und dass die Entscheidungsfindung meist länger dauert.
Als Alternative wäre zu prüfen, ob man als einzelner nicht eine Kooperation mit anderen Firmen eingehen will
Sollte man sich für eine Gesellschaft entscheiden, so ist es wichtig nicht nur auf emotionaler Basis sondern vor allem auf der sachlichen Ebene eine Entscheidung zu treffen.
"Gut prüfe, wer sich ewig binde"
Inhaber des Unternehmens ist eine einzige Person. Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt mit seinen privatem Vermögen. Da der Unternehmer das volle Risiko trägt steh ihm auch der Gewinn alleine zu.
Gründung
Ein Einzelunternehmen entsteht grundsätzlich mit der Aufnahme der Tätigkeit. Ein eigener Gründungsakt ist nicht notwendig.
Firmenbuch
Je Nach Größe des Unternehmens ist eine Eintragung ins Firmenbuch möglich oder nicht. Das Firmenbuchgericht holt sich zur Klärung der Frage ein Gutachten der Wirtschaftskammer. Die Mindestvoraussetzung für die Protokollierung liegt derzeit in der Regel bei einem Jahresumsatz von ATS 5.Mio..
Firma
Die Führung einer Firma ist nur bei Eintragung ins Firmenbuch erlaubt. Ein nicht im Firmenbuch eingetragener Einzelunternehmer hat seinen Vor- und Familiennamen zu verwenden. Erhat keine "Firma" sondern tritt als Person auf.
Gewerbeberechtigung
Für die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit benötigt der Einzelunternehmer eine Gewerbeberechtigung, oder er bestellt sich gewerberechtlichen Geschäftsführer
Sozialversicherung
Ist der Einzelunternehmer gewerblich tätig so ist er bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft pflichtversichert.
Steuer
Der Einzelunternehmer wird zur Einkommensteuer veranlagt; er ist verpflichtet, die Umsatzsteuer abzuführen.
Für die Bezeichnung eines Unternehmens gibt es gesetzliche Mindestanforderungen.
Eine genaue Auflistung der Unternehmensbezeichnungen ist auf Seite 15-16 zu finden.
Bei Kapitalgesellschaften (GmbH , AG) sind zusätzlich auf den Geschäftspapieren die Firmenbuchnummer und das Firmenbuchgericht anzugeben.
Will man zur besseren Vermarktung eine zusätzliche Bezeichnung führen, so spricht man von einer Etablissementbezeichnung.
Beispiele:
Etablissementbezeichnung |
Firma |
Rechtsform |
Wollstube Susi |
Susanne Maier |
Einzelunternehmen |
PC-Data Sviece |
Müller OEG |
Offene Erwerbsgesellschaft |
Restaurant "Zum Löwen" |
ABC HotelbetriebsGmbH |
Gesellschaft mit beschränkter Haftung |
Pflichtversichert im Rahmen der gewerblichen Sozialversicherung sind alle:
Dieser Personenkreis ist kranken- pensions- und unfallversichert.
Sie ist abhängig von:
Es gelten die Einkünfte laut Einkommenssteuerbescheid. Nachdem dieser aber erst im Nachhinein bekannt wird (Sozialversicherung zahlt man pro Quartal) wird als Basis eine vorläufige Beitragsgrundlage genommen. Die Differenz wird bei feststehen des Steuerbescheids ausgeglichen.
Als Mindestbeitragsgrundlage (für 1999) gelten: 183.744,-
als Höchstbeitragsgrundlage gelten: 596.000,-
Krankenversicherung: 9,1%
Pensionsversicherung 14,5%
Der Beitrag zur Unfallversicherung beträgt pauschal 1.025,-
Beispiel:
Einkommen: 400.000,-
Davon 23,6 % (S Versicherungen) = 94.400 / 4 (Quartale)
= 23.600,-/Quartal (+ einmal im Jahr 1.025,-)
Die Gründung eines Unternehmens schließt nicht aus, das daneben eine Unselbstständige Tätigkeit als Arbeitnehmer aufgenommen oder weitergeführt wird.
Der Arbeitnehmer muss über die angestrebte Selbstständigkeit informiert werden und auch seine Zustimmung geben. Ansonsten ist dies ein Kündigungsgrund.
Mit der Gewerbeanmeldung entsteht Versicherungspflicht bei der gewerblichen Sozial-versicherung (GSVG). Ist allerdings Versicherungspflichtig aufgrund eines Dienst-verhältnisses nachdem allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) geben, so gelten Sonderregelungen:
Nach dem GSVG Mindestbeitraggrundlage 14,5 % von 183.744,-/ Jahr
Höchstbeitraggrundlage 14,5 % von 596.400,-/ Jahr
Für die Berechnung der Mindest- und Höchstbeitragsgrundlage wird das Einkommen aus dem Dienstverhältnis und jenes aus der gewerblichen Tätigkeit zusammengezählt
Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt unter der gewerblichen Mindestbeitragsgrundlage.
Für die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit ist die Pensionsversicherung zu bezahlen, und zwar für die Differenz zwischen dem Einkommen aus dem Dienstverhältnis und der Mindestbeitragsgrundlage von 183.744
Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt zwischen der gewerblichen Mindestbeitragsgrundlage und der Höchstbeitragsgrundlage (596.400).
Die gewerblichen Einkünfte sind insoweit pensionsversicherungspflichtig, bis die Höchstbemessungsgrundlage erreicht wird.
Beispiel: Einkommen aus dem Dienstverhältnis liegt über der Höchstbemessungs-grundlage (596.400)
Für die gewerblichen Einkünfte fallen keine Pensionsversicherungsbeiträge an.
Für die Ermittlung der Einkommensteuer werden sämtliche Einkünfte zusammengerechnet. Darauf wird ein entsprechender Prozentsatz angewandt.
Die wichtigsten Steuern |
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Abgabenart |
Höhe |
Abzuführen an: |
Umsatzsteuer Seite 5 |
10% oder 20% des Nettobetrages |
Betriebsstätten-Finanzamt |
Einkommensteuer Seite14, 15 |
10-50% vom Einkommen |
Wohnsitz-Finanzamt |
Körperschaftsteuer Seite 7 |
34% vom Gewinn |
Betriebsstätten-Finanzamt |
Lohnsteuer Seite 12,13 |
10-50% vom Lohn/Gehalt abzgl. SV und Freibeträge |
Betriebsstätten-Finanzamt |
Kommunalsteuer Seite 7 |
3% der Bruttolohnsumme |
Gemeinde |
Seitenangaben vom Referat "Steuerrecht"
Ist das zahlenmäßige Erfassen des gesamten betrieblichen Geschehens
Kann bis zu einem Umsatz von ATS 5 Mio. geführt werden (wahlweise)
Es sind folgende Bücher zu führen:
bei Beschäftigung von Arbeitnehmern
Einnahmen
- Ausgaben
= Gewinn
Kann bis zu einem Umsatz von max. ATS 3 Mio. geführt werden (wahlweise).
Vereinfachte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, mit Durchschnittsätzen, es entfällt das Anlagenverzeichnis.
Einnahmen
- Wareneinkauf
- Personalaufwand
- 12 % Betriebsausgaben
= Gewinn
Ist ab einem Umsatz von ATS 5 Mio. verpflichtend, vorher wahlweise.
Kontenführung mit Erstellung von:
Übersicht:
Rechtsform |
Schillinggrenze |
Buchführung |
Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, (OEG, KEG) |
Unter ATS 3 Mio. Umsatz |
Wahlrecht zwischen Pauschalierung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelter Buchführung |
Unter ATS 5 Mio. Umsatz |
Wahlrecht zwischen Einnahmen-Ausgaben-Rechnung und doppelter Buchführung |
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Bei Überschreiten dieser Grenzen |
Doppelte Buchführung verpflichtend |
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Kapitalgesellschaften (z.B.: GmbH), Personengesellschaften (OHG, KG) |
|
Doppelte Buchführung verpflichtend |
Ein wirtschaftliches Unternehmen kann ohne die Führung von genauen Kostenaufstellungen nicht existieren. Darum ist es unbedingt ratsam (aber nicht verpflichtend) eine Kostenrechnung zu führen. Ziel ist es den Wert einer innerbetrieblichen Leistungserstellung zu ermitteln.
Sie dient vor allem folgenden Zwecken:
als Grundlage der Preisfestsetzung für den Absatzmarkt
Bis zu denen Aufträge angenommen werden können
Bei der Einstellung von Arbeitnehmer sind einige gesetzliche und kollektivvertragliche Regelungen wie z.B.: das Arbeitszeit-, das Angestellten- oder das Arbeitnehmerschutzgesetz zu beachten. Anderungen können nur zu Gunsten des Arbeitnehmer geändert werden.
Das Arbeitsverhältnis kommt durch einen Arbeitsvertrag zustande. Diese Vereinbarung ist in einem Dienstzettel der Art, Ort, Dauer, Verdienst etc. der Beschäftigten regelt, festzuhalten.
Kollektivvertrag
Kollektivverträge sind verbindliche Vereinbarungen der Interessenvertretung der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, die z.B. Regelung über Arbeitszeit oder die Entlohnung von Überstunden enthalten. Kernstück jedes Kollektivvertrags ist die Festlegung von Mindestentgelten, die nicht unterschritten werden dürfen.
Beschäftigung von Familienmitgliedern
Steuerliche Aspekte (Löhne und Gehälter reduzieren den Gewinn), aber auch sozialversicherungspolitische Überlegungen (Pensionszeiten) führen oft dazu, dass der Unternehmer z.B. Gattin als Dienstnehmer deklarieren möchten. Dies ist nur möglich wenn beim Dienstverhältnis mit Familienangehörigen dieselben Bedingungen gelten wie im Fall einer familienfremden Person.
Was ist noch zu beachten?
Übersteigt das Entgelt die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze ATS 3.899.-/Monat so ist der Arbeitnehmer voll versicherungspflichtig. Jeder Mitarbeiter ist nach Beginn der Beschäftigung unverzüglich bei der örtlich zuständigen Gebietskrankenkasse anzumelden.
Lehrlingsausbildung
Schriftlicher Lehrvertrag (Alter achten, ab 19 volljährig) an die zuständige Wirtschaftskammer für Lehrlingsstellen.
Meldung innerhalb von 7 Tagen bei der Gebietskrankenkasse
Binnen 2 Wochen bei der Berufsschule.
Die ersten 2 Monate sieht der Gesetzgeber als Probezeit vor (beiderseits kündbar).
Wobei ein Teil der Arbeitnehmer und ein Teil der Arbeitgeber zu bezahlen hat.
Wird eine entgeltliche Leistung nicht in der vereinbarten Weise erbracht führt die zur Rechtsfolge der Gewährleistung.
Ein offener Mangel ist sofort bei der Übergabe geltend zu machen. Ein verdeckter Mangel muss sofort nach auffinden geltend gemacht werden. Dies ist aber nur innerhalb einer gesetzlich geregelten (oder eventuell einer vertraglich vereinbarten) Frist möglich (bewegliche Sachen: 6Monate, unbewegliche Sachen: 3 Jahre).
Gewährleistungsinhalt |
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Wesentliche und unbehebbare Mängel: |
Recht auf Rücktritt oder Preisminderung |
Behebbare Mängel: |
Recht auf Verbesserung oder Preisminderung (bei Werkverträgen auch Rücktritt) |
Unwesentliche und unbehebbare Mängel |
Recht auf Preisminderung |
Die Garantie ist eine üblicherweise zusätzlich zur Gewährleistung eingegangene vertragliche Verpflichtung, für eine bestimmte Zeit Mangelfreiheit oder Funktionstüchtigkeit der Leistung zuzusichern.
Die Bestimmungen bestehen zusätzlich zu Gewährleistung und Garantie.
Der Unternehmer haftet verschuldensunabhängig für Personen- und Sachschäden, die durch den Fehler eines Produktes verursacht wurden.
Ein Produkt ist dann Fehlerhaft wenn es nicht jene Sicherheit bietet, die man von diesem Produkt erwarten kann.
Um die Auswirkungen eines unvorhergesehenen Schadens minimieren zu können, ist es möglich dies mithilfe von betrieblichen Versicherungen zu machen.
Bei der Vorgehensweise sollte man erst die Risiken erkennen, sie dann bewerten und manche davon eventuell durch eine Versicherung abdecken.
Es gibt die verschiedensten Typen von Versicherungen, einige davon sind:
Sie schützt vor Substanzverlusten, z.B.: Feuer-, Einbruch-, Diebstahl- oder Maschinenbruchversicherungen,
Zur Abdeckung von entgangenen Erträgen (z.B.: Maschinenstillstand) z.B.: Betriebshaftpflicht-, Betriebsrechtschutz- oder Betriebsunterbrechungsversicherung,
Zur Versicherung von Betriebsinhaber, Gesellschafter oder Arbeitnehmer, z.B. Lebens-, Kranken-, Abfertigungs- oder Unfallversicherung.
Zur Anmeldung sind folgende Beilagen notwendig:
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der Einstellung zu erfolgen.
Während der ersten beiden Wochen Anzeige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft.
Während des ersten Monats Anzeige der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer.
Der Vertrag zwischen den Gesellschaftern ist formlos, und kann auch mündlich abgeschlossen sein. Für Beweißzwecke ist aber ein schriftlicher Vertrag unter Einbeziehung eines Rechtsanwalts zu empfehlen.
Die Erwerbsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende Beilagen sind für einen Antrag auf Firmenbucheintragung notwendig:
Zur Anmeldung sind folgende Beilagen notwendig:
Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem noch erforderlich:
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der Einstellung zu erfolgen.
Alle Gesellschafter der OEG sowie die vollhaftenden Gesellschafter der KEG sind pflichtversichert in der Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft. Die Versicherten müssen sich binnen zwei Wochen bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft melden.
Während des ersten Monats Anzeige der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer für sich (Gesellschafter) und für die Gesellschaft.
Die Gründer errichten einen Gesellschaftsvertrag, der von einem Notar beglaubigt werden muss.
Über die Bestellung des/der Geschäftsführer(s) und Vertreterbefugnis. Diese müssen nicht Gesellschafter der GmbH sein.
Über die Einzahlung des Stammkapitals (derzeit mindestens 250.000,-) auf das Gesellschaftskonto.
Die Erwerbsgesellschaft entsteht erst mit der Eintragung ins Firmenbuch. Folgende Beilagen sind für einen Antrag auf Firmenbucheintragung notwendig:
Gesellschaftsvertrag
Gesellschafterbeschluss
Gesellschafterliste
Verzeichnis der Geschäftsführer
Bankbestätigung
Musterzeichnung des Geschäftsführers (Notariell beglaubigt)
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrssteuern (Einrichtung der Gesellschaftssteuer)
Zur Anmeldung sind folgende Beilagen notwendig:
Für den gewerberechtlichen Geschäftsführer sind zudem noch erforderlich:
Die Anmeldung von Mitarbeitern bei der zuständigen Gebietskrankenkasse hat unverzüglich nach der Einstellung zu erfolgen.
Während der ersten beiden Wochen Anzeige bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft der geschäftsführenden Gesellschafter, sofern sie in dieser Funktion nicht bereits nach dem ASVG versichert sind.
Während des ersten Monats Anzeige der gewerblichen Tätigkeit beim Finanzamt und Beantragung einer Steuernummer für sich (Gesellschafter) und für die Gesellschaft
Fragen zu Kapitel: 1.2.4
Fragen zu Kapitel: 1.3
Fragen zu Kapitel: 1.4.2
Fragen zu Kapitel: 1.4.3
Gib Beispiele für folgende Gewerbe an:
Freie Gewerbe:
Handwerk:
Nicht bewilligungspflichtigen gebundene Gewerbe:
Bewilligungspflichtige Gewerbe:
Fragen zu Kapitel: 2.2
Fragen zu Kapitel: 2.2.1
Fragen zu Kapitel: 2.3
Fragen zu Kapitel: 2.4
Fragen zu Kapitel: 2.5
Fragen zu Kapitel: 2.5.2
Fragen zu Kapitel: 2.6
Fragen zu Kapitel: 2.7
Fragen zu Kapitel: 2.8.2
Fragen zu Kapitel: 2.8.3
Fragen zu Kapitel: 2.8.4
Welche Sozialversicherung für Mitarbeiter kennst du?
Fragen zu Kapitel: 2.9
Fragen zu Kapitel: 2.10
Fragen zu Kapitel: 2.11
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