Wozu Steuern zahlen ?
Um seinen wirtschaftspolitischen und sozialpolitischen Aufgaben nachzukommen, braucht der Staat Einnahmen in Form von Abgaben.
Steuern stellen die mit Abstand wichtigste Staatseinnahme dar. Grundsätzlich kann alles besteuert werden. Die jeweilige Steuerpolitik eines Staates bestimmt den Grad der Besteuerung. In Österreich gibt es viele verschiedene Steuerarten.
Besteuert werden Einkommen, Vermögenswerte, sowie alle Umsätze.
Der Bund besitzt die Steuerhoheit. Als Verwaltungsbehörden dienen die Finanzämter, die Finanzlandesdirektionen und das Bundesministerium für Finanzen. Man gliedert die Steuern in direkte und indirekte Steuern.
Während im Falle der direkten Steuer Steuerträger und Steuerzahler ident sind, gilt dies bei der indirekten Steuer nicht. Die wichtigsten direkten Steuern sind die Lohn,- und Einkommenssteuern, die bedeutendste indirekte Steuer ist die Umsatzsteuer.
Sie erbringt etwa ein Drittel der Steuereinnahmen.
In Österreich gibt es drei Umsatzsteuersätze:
Den Normalsteuersatz von 20% (Kleidung, Energie)
Den ermäßigten Steuersatz von 10 % (Grundnahrungsmittel, Bücher und Mieten)
sowie den erhöhten Satz (32% Luxussteuer nur mehr für Boote und Flugzeuge)
Steuerzahler ist dabei der Endverbraucher. Der Unternehmer muß die im Preis enthaltene MWSt. an die Finanzverwaltung abführen.
Ihm erwachsen keine zusätzlichen Belastungen. Die MwSt. Zahlungen, die er durch den Kauf von Rohstoffen oder Dienstleistungen selbst geleistet hat, kann er der Finanzverwaltung in Form des Vorsteuerabzuges in Rechnung stellen, sodaß er nur die Steuer für die von ihm erbrachte Leistung (MWSt.) tatsächlich abführt.
Anstelle der Luxussteuer wurde 1992 für KFZ die Normverbrauchsabgabe NOVA eingeführt.
Die Höhe dieser Abgabe wird nach dem Normverbrauch in Liter bestimmt, der als Durchschnitt der ECE - Normen für 100 KILOMETER BEI 90 km/h und im Straßenverkehr berechnet wird. Diese Zahl wird um drei (bei Dienstfahrzeugen um zwei) vermindert und mit dem Faktor zwei multipliziert. Die sich ergebende Zahl ist der Prozentsatz der NOVA.
Die Höhe der Steuersätze kann proportional oder progressiv gestaltet sein.
So ist zum Beispiel der Steuersatz der Umsatzsteuer (MWSt.) proportional gestaltet. Unabhängig von der Höhe des besteuerten Betrages zahlt der Endverbraucher den gleichen festgelegten Prozentsatz.
Auch der Satz, der neuen KFZ- Steuer ist - ausgehend von eignem Mindestbetrag - proportional gestaltet.
Anders verhält es sich bei einer progressiven Besteuerung. So werden etwa Einkommen mit zunehmender Höhe stärker besteuert.
Lohn und Einkommenssteuerpflicht
Nicht jeder Österreicher muß in Österreich Steuern zahlen, und auch nicht jeder Ausländer lebt in Österreich steuerfrei. Entscheidend ist, ob beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
Ein weiteres entscheidendes Kriterium ist die Einkommensart. Im Einkommenssteuergesetz sind bestimmte Einkunftsarten aufgezählt für die Steuerpflicht besteht. Diese Aufzählung ist taxativ, d.h. nur diejenigen Einkünfte sind steuerpflichtig, die im Gesetz selbst aufgezählt sind.
Spielgewinne werden zum Beispiel im Gesetz nicht angeführt und unterliegen so auch nicht der Einkommenssteuerpflicht. erzielt man einen Gewinn und veranlagt diesen, so sind aber die Einkünfte aus dem Kapitalvermögen zu versteuern.
Die Steuersätze der einzelnen Tarifstufen erfassen jeweils nur die Bezugsteile, die in diese Tarifstufe fallen. Gelangt man durch eine Lohnerhöhung in eine höhere Progressionsstufe, so wird nicht nur das gesamte Einkommen mit dem erhöhten Steuersatz besteuert sondern der Teil, der in die höhere Progressionsstufe fällt. Die Steuergesetze berücksichtigen aber nicht nur die Höhe des Einkommens, sondern auch die persönliche Situation des Steuerpflichtigen. Gesetzliche Absetzbeträge werden direkt von der zu leistenden Steuerschuld abgezählt, während die sogenannten freien Beträge die Steuerbemessungsgrundlage mindern.
Weiters bestehen Freigrenzen. Bleiben die Einkommen unter der Freigrenze, so erfolgt keine Besteuerung des Einkommens. Im Laufe der Jahre bekommt jeder Steuerzahler die Steuerprogression stärker zu spüren. Die " Steuererleichterungen der Steuerreform 1989 sind bereits verzehrt.
Deshalb steht 1994 die 2. Etappe der Steuerreform an. Bezieht man neben der Lohnsteuerpflichtigen Einkünfte auch noch andere Einkünfte, die zusammen 10.000 ÖS übersteigen, so ist er verpflichtet wie jeder andere auch, die Einkommenssteuererklärung abzugeben. Der Termin für die Abgabe der Einkommenssteuererklärung ist durch das Finanzamt festgelegt.
Der Einkommenssteuererklärung muß eine Einnahmen /Ausgaben Rechnung beigelegt werden.
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