An der Wirtschafts- und Sozialpolitik wirken in Österreich eine Vielzahl verschiedener Einrichtungen und Organisationen mit. Sie sind zum Teil gesetzlich dazu berufen, zum Teil wirken sie freiwillig mit:
Nationalrat und Bundesregierung Landtage und Landesregierungen Gemeinden Sozialversicherungen |
Gesetzliche Interessensvertretung Freiwillige Interessensvertretung Nationalbank |
Formen überbetrieblicher Mitbestimmung
In Österreich sind mehrere Formen überbetrieblicher Mitbestimmung verwirklicht:
In der sozialen Sicherung
Die durch Gesetz eingerichteten Sozialversicherungen werden im Rahmen der Selbstverwaltung geführt.
Im Agrarbereich
Durch Preisempfehlungen bei Agrarprodukten und bei Produkten der landwirtschaftlichen Weiterverarbeitung z. B. bei Mehl.
In der Arbeitsmarktverwaltung
Die sozialpartnerschaftlichen Verbände besitzen weitgehend Mitspracherecht bei der Vergabe von Bundesmitteln zur Arbeitsmarktförderung.
Im Geld- und Kreditwesen
Die Sozialpartner endenden ihre Vertreter gemäß den gesetzlichen Bestimmungen in den Verwaltungsrat der Österreichischen Postsparkasse und in den Generalrat der Österreichischen Nationalbank.
In der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit
Die Sozialpartner stellen Beisitzer der Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Arbeitsgerichtsverfahren, im Schiedsgerichtsverfahren der Sozialversicherungen, in Verfahren vor dem Kartellgericht.
In der beruflichen Interessensvertretung
Im Rahmen der beruflichen Selbstverwaltung sind in Österreich durch Gesetz Kammern eingerichtet, deren Funktionäre die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen haben.
In der politischen Willensbildung
Die Sozialpartner sind in den Gremien der willensbildenden Organe, im Nationalrat, Bundesrat, in den Landtagen und Gemeinderäten, durch ihre Mitglieder und Funktionäre vertreten.
Aufgaben und Probleme überbetrieblicher Mitbestimmung
Überbetriebliche Mitbestimmung ist dort problemlos, wo sie darauf abzielt, durch Beratung, Kontrolle und Mitentscheidung in der Verwaltung mitzuwirken. Sie soll durch ihre gewählten Vertreter aus bestimmten sozialen Gruppen in den verschiedenen Einrichtungen der Wirtschafts- und Sozialpolitik und der Verwaltung sicherstellen, daß berechtigte, allgemein anerkannte Interessen und Absichten des Gesetzgebers berücksichtigt werden. Es werden verschiedenen soziale Gruppen in die Verantwortung miteinbezogen, der soziale Friede kann gesichert werden. Da die Vertreter unterschiedlicher Interessen Mitbestimmungsrechte haben, können gruppenegoistische Ziele auf Kosten des Gemeinwohls kaum verwirklicht werden.
Überbetriebliche Mitbestimmung im legislativen Bereich ist problematischer. Es handelt sich nicht mehr um Mitbestimmung sozialer oder beruflicher Gruppen auf der Ebene des Vollzuges, vielmehr geht es um Entscheidungen der Wirtschafts- und Sozialpolitik in der Gesetzgebung. Hier tritt die Sozialpartnerschaft als bedeutender Konkurrent des Parlaments auf, allerdings unter anderen Regeln, z.B. bei er Abstimmung, keine Geschäftsordnung u.a. Politisch gesehen, findet Sozialpartnerschaft durch Zusammenarbeit zwischen den einflußreichen Machtträgern unserer Gesellschaft statt.
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Staat Regierung |
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Arbeit (Vertreter der Arbeitnehmer) |
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Kapital (Vertreter der Arbeitgeber) |
Merkmale der österreichischen Sozialpartnerschaft
Freiwilligkeit der Mitgestaltung, es gibt keinen gesetzlichen Rahmen, in dem die Sozialpartnerschaft tätig sein muß.
Einstimmigkeit der Beschlüsse und Empfehlung gilt in allen Gremien der Sozialpartner.
Tendenz zum Ausschluß der Öffentlichkeit, verhandelt wird in der Regel hinter verschlossenen Türen.
Durch die ungewöhnliche Organisationsdichte der Interessensverbände, die durch die gesetzliche Zwangsmitglieder (bei den Kammern), aber auch in der außergewöhnlichen Fähigkeit, Mitglieder zu gewinnen (der ÖGB ist vereinsrechtlich organisiert), Ausdruck findet, erfaßt die Sozialpartnerschaft praktisch alle Bevölkerungsteile.
Funktionen der Sozialpartner
Die österreichische Sozialpartnerschaft hat, allgemein betrachtet, drei bedeutende Funktionen:
eine ökonomische Funktion in Form ihres Beitrages zum Wirtschaftlichen Erfolg Österreichs
eine soziale Funktion durch ihren Einfluß auf die gesellschaftliche Gestaltung Österreichs
eine politische Funktion durch ihre Mitwirkung und Gestaltung der politischen Kultur in Österreich
Bedeutung der österreichischen Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft- Zukunftsperspektiven
Die österreichische Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft (WSP) stellt, auch international betrachtet, eines der ausgeprägtesten und erfolgreichsten Systeme wirtschaftspolitischen Zusammenwirkens dar. Die interne Verbandsdisziplin der Wirtschaftsverbände ermöglichte durch Jahrzehnte die Verwirklichung bindender, gesamtwirtschaftlicher Vereinbarungen.
Zentrales Organ der WSP ist die Paritätische Kommission für Lohn- und Preisfrage, deren Arbeit durch den Beitrag für Wirtschafts- und Sozialfrage sowie in jüngster Zeit durch den Unterausschuß für internationale Beziehungen unterstützt wird. In der Paritätischen Kommission wirken insbesondere
die Wirtschaftskammer Österreich,
die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, der
Österreichische Gewerkschaftsbund und
die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammer Österreichs mit.
In letzter Zeit mehren sich die kritischen Stimmen trotz überwiegend positiver Beurteilung der bisherigen Tätigkeit der WSP. Wachsende Distanz der Bevölkerung durch ein allgemein abnehmendes Vertrauen in Institutionen aller Art trägt dazu bei. Im besonderen werden folgende Erscheinungen dafür ins Treffen geführt:
Der gesellschaftspolitische Strukturwandel als Wandel ökonomischer Verhältnisse und international wirkender geistiger Strömungen führt auch in Österreich zu neuen gesellschaftspolitischen Zielen. Aktuelle Konfliktbereiche, wie z. B. ökologische Fragen, neue Armut oder Frauenfragen, gehen über die bisherigen Einflußbereiche der WSP hinaus.
Der Strukturwandel der WSP-Verbände ausgelöst durch Veränderungen in der Produktionsstruktur, wie z. B. durch die sinkende Bedeutung der Grundstoffindustrie oder durch die Zunahme des Dienstleistungssektors. Andererseits kam es zu Veränderungen in den Produktionsmethoden (flexible Spezialisierung statt Massenproduktion), sie führten zur Zunahme der Klein- und Mittelbetriebe. Zugleich wuchs der Einfluß international agierender Konzerne. Für beide Unternehmensformen gilt, daß sie organisatorisch z. B. in bezug auf die dort beschäftigten Arbeitnehmer aber auch hinsichtlich der Unternehmerschaft, schwierig zu erfassen sind.
Die wirtschaftliche Öffnung Österreichs und die Internationalisierung der Volkswirtschaft führen zu geringerem Spielraum nationaler Wirtschaftspolitik und verringern dadurch die Einflußnahme der WSP. Die Mitgliedschaft in der Europäischen Union reduziert die Mitwirkungsmöglichkeiten, wie z. B. in der Subventionsvergabe, die damit verbundene Gemeinsame Agrarpolitik innerhalb der EU schwächt die Einflußnahme der WSP ebenso wie die in Aussicht genommene Gemeinsame Währungsunion, durch die geld- und fiskalpolitische Kompetenzen abgetreten werden.
Aufbau der Paritätischen Kommission
Die Paritätische Kommission Formelle Entscheidung |
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Präsidentenvorbesprechung Informelle Entscheidung |
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Vorentscheidung |
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Lohnunterausschuß |
Preisunterausschuß |
Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen |
Unterausschuß für internationale Fragen |
Die Paritätische Kommission
Formelle Entscheidung
Sie hat als Dachorganisation wenig Aufgaben, trifft sich viermal jährlich zu einer wirtschaftspolitischen Aussprache. Die Mitglieder der Bundesregierung haben kein Stimmrecht. Es herrscht Freiwilligkeit der Teilnahme und Einstimmigkeit bei den Beschlüssen.
Nach den Reformvorstellungen von 1992 soll sie "die besondere Gesprächsebene zwischen Regierung und Sozialpartnerverbänden sein".
Präsidentenvorbesprechung
Informelle Entscheidung
An ihr nehmen die Präsidenten der vier Gründungsverbände teil, die ihre Berater dazu einladen. Die Vorbesprechung hat stark informellen Charakter, sie dient u. a. der Konfliktlösung bei Fragen, die in den anderen Gremien nicht bereinigt werden konnten. Darüber hinaus dient sie gesellschaftspolitischer Absprache zwischen den entscheidenden Machtträgern unseres Staates. Auch dieses Organ ist nicht formell verankert, es hat keine Geschäftsordnung, Protokolle sind nicht vorgesehen
Lohnunterausschuß
Ihm kommt die schwierige Aufgabe zu, einerseits die Tarifautonomie einzelner Branchen zu wahren und andererseits gesamtwirtschaftlich wichtige Überlegungen in der Lohnpolitik zu berücksichtigen. Der Lohnunterausschuß trifft in der Sache selbst keine Entscheidungen. Bei berechtigter überbetrieblicher Lohnforderung gibt er die Kollektivvertragsverhandlungen.
Preisunterausschuß
Die konkrete Bewilligung von Anträgen auf Preiserhöhung steht heute nicht mehr im Mittelpunkt seiner Tätigkeit, obwohl in Bereichen des "geschützten Sektors" nach wie vor das Antragsprinzip zur Geltung kommt: z. B. bei unverbindlichen Preisempfehlungen, bei marktordnungsgeregelten Produkten, bei Ofenheizöl u.a.
In der Praxis geht es meist um Agrarprodukte und Produkte der landwirtschaftlichen Weiterverarbeitung (z.B. Mehl) und Dienstleistungen. Auch im Preisverfahren kommt es zu freiwilligen Vereinbarungen mit dem Ziel, einen umfassenden sozialen Konsens herzustellen.
Beirat für Wirtschafts- und Sozialfragen
Der Beirat ist kein Entscheidungsgremium, er dient als Gesprächs- und Beratungsforum, das neben den Experten der Verbände regelmäßig auch verbandsunabhängige Mitarbeiter (z. B. Wirtschaftsforschungsinstitute) einlädt. Der Beirat fertigt Gutachten und Stellungnahmen an:
zur Arbeitsverkürzung
zur Steuerreform
zur Reform des Unterrichtswesen
zu Preis- und Kostenauftrieb
zur Budgetgestaltung
zur Industriepolitik
Die Mitglieder des Beirates zeichnen sich vor allem durch hohe Sachkompetenz und eine über parteipolitischem Wettbewerb stehende Verantwortung für die Gesamtgesellschaft aus.
Teilnehmende Glieder:
ÖGB = Österreichischer Gewerkschaftsbund
BAK = Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte
BWK = Wirtschaftskammer Österreich
Pr.-K. = Präsidentenkonferenz der österreichischen Landwirtschaftskammer
BM f. A. u. S. = Bundesminister für Arbeit und Soziales
BuKa = Bundeskanzler
BM f. w. A. = Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten
BM f. L. u. F. = Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft
BM f. F. = Bundesminister für Finanzen
Sozialpartnerschaftlich besetzte Gremien
Paritätische Kommission
Beiräte für Ministerien (z. B. Milchwirtschaft, Getreidewirtschaft)
Verein für Konsumenteninformation
Diese Gremien beraten die Wirtschafts- und Sozialpartner.
Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB)
Gewerkschaften, Organisationen, in denen sich abhängig beschäftigte Arbeitnehmer zur Durchsetzung gemeinsamer wirtschaftlicher und sozialer Interessen gegen die Arbeitgeberschaft zusammenschließen.
Gewerkschaften sind die organisierte Reaktion der Arbeiter auf die Auswirkungen der Industrialisierung. Die ersten Gewerkschaften entstanden in Westeuropa und den Vereinigten Staaten gegen Ende des 18. Jahrhunderts und zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Reaktion auf die Entwicklung des Kapitalismus. Mit der Entstehung des Fabriksystems verließen viele Menschen ihre Heimat auf dem Land, um in den städtischen Zentren einen der relativ wenigen Arbeitsplätze zu erkämpfen. Dieser Arbeitskräfteüberschuß machte die Arbeiterklasse immer abhängiger von ihren Arbeitgebern. Um diese Abhängigkeit auszugleichen und den Arbeitern zu helfen, eine gewisses Maß an Kontrolle über ihre Rolle im Wirtschaftsleben zu erreichen, wurden die ersten Gewerkschaften von ausgebildeten Handwerkern gegründet. Arbeitgeber und Regierung setzten diesen Gruppen großen Widerstand entgegen; man betrachtete sie als ungesetzliche Vereinigungen oder Verschwörungen zur Einschränkung des Handels. Während des 19. Jahrhunderts wurden viele dieser gesetzlichen Barrieren für die Gewerkschaften abgeschafft, und zwar aufgrund von Gerichtsbeschlüssen und positiver Gesetzgebung. Doch die ersten Gewerkschaften überlebten die wirtschaftlichen Depressionen in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts nicht.
Internationale Gewerkschaftsorganisationen
Die frühesten internationalen gewerkschaftlichen Körperschaften waren eng verbunden mit sozialistischen Gruppen, und selbst heute ist in vielen wichtigen internationalen Körperschaften der größte Teil der angeschlossenen Organisationen sozialistisch orientiert. Bereits im Jahr 1889 bildeten einige nationale Druckergewerkschaften das erste der internationalen Gewerkschaftssekretariate für Arbeiter einer bestimmten Berufsgruppe. 1901 gründeten mehrere nationale Gewerkschaften den späteren Internationalen Gewerkschaftsbund (IGB). Nach dem 2. Weltkrieg wurde der IGB aufgelöst und eine neue Organisation gegründet, der Weltgewerkschaftsbund (WGB). Er versuchte, sowohl kommunistische als auch nichtkommunistische Gewerkschaften gleichermaßen zu vertreten. Doch bald fanden es die Gewerkschaften der demokratischen Länder unmöglich, mit den kommunistisch kontrollierten Körperschaften zusammenzuarbeiten. Sie verließen den (WGB) und gründeten den Internationalen Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), dem die große Mehrheit der nichtkommunistischen Gewerkschaften angehört. Die Mitglieder im Weltgewerkschaftsbund WGB kommen heute aus dem früheren sowjetischen Block und aus kommunistischen Gewerkschaften in einigen wenigen demokratischen Ländern. Heute sind viele Organisationen in Westeuropa, Lateinamerika und Afrika dem christlich orientierten Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) angeschlossen.
Der österreichische Gewerkschaftsbund ist eine auf freiwilliger Mitgliedschaft beruhende Interessenvertretung der Arbeitnehmer. Er besitzt eigene Rechtspersönlichkeit und ist vereinsrechtlich organisiert. Innerhalb des ÖGB existieren mehrere politische Gruppierungen, von denen traditionell die sozialistischen Gewerkschafter, gefolgt von christlichen und parteifreien Gewerkschaftern, die einflußreichsten sind.
Die zentrale Organisation
Kontrollausschuß |
Präsidium |
Zentral- (Haupt-) Vorstand |
Bundeskongreß Vorständekonferenz Bundesvorstand |
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Gewerkschaftstag |
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Ortsgruppen |
Bezirksgruppen |
Betriebsgruppen |
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Aufgaben der ÖGB
Die in den Statuten des ÖGB festgelegten Aufgaben gelten auch für alle 15 Fachgewerkschaften.
Zum Beispiel:
die Herbeiführung günstiger Arbeitsverhätlnisse
die Mitwirkung an der Erschließung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Mitwirkung an Gesetzen wirtschaftlicher und sozialpolitischer Art
die Vereinbarung von Kollektivverträgen mit den Arbeitgebern
die Führung von Unterhandlungen in Streitfällen aus dem Arbeitsverhältnis
die Wahrung, Verbesserung und der Ausbau des Arbeitnehmerschutzes
die Schaffung von Bildungseinrichtungen
die Unterstützung von Mitgliedern im Falle unverschuldeter Erwerbsunfähigkeit
die Pflege der Beziehung zu Gewerkschaften anderer Länder (internationale Berufssekretariate)
Die Wirtschaftskammer Österreich mit ihren Landesorganisationen
Die Wirtschaftskammer Österreich ist eine auf gesetzlicher Mitgliedschaft beruhende Interessenvertretung der Arbeitgeber, die auf der Basis des Grundsatzprogrammes der Wirtschaftskammern den Interessenausgleich er Mitglieder untereinander durchführt.
Wie der ÖGB und andere Sozialpartner vertritt die Wirtschaftskammer Österreich die Interessen der Mitglieder in sozialen, beruflichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Künftig soll neben den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft die Orientierung an der "dynamischen Wettbewerbsfähigkeit" besonderen Stellenwert einnehmen.
Wirtschaftskammer Österreich - Bundessektionen
> Industrie (Fachverbände)
> Handel (Bundesgremien)
> Geld-, Kredit-, Versicherungswesen (Fachverbände)
> Verkehr (Fachverbände)
> Tourismus und Freizeitwirtschaft (Fachverbände)
> Gewerbe und Handwerk (Bundesinnung)
9 Landeskammern - Sektionen
> Industrie (Fachgruppen)
> Handel (Landesgremien)
> Geld-, Kredit-, Versicherungswesen (Fachvertretung)
> Verkehr (Fachgruppen)
> Tourismus und Freizeitwirtschaft (Fachgruppen)
> Gewerbe und Handwerk (Landesinnung)
Aufgaben der Wirtschaftskammer Österreich
Neben den Interessen gegenüber Parlament, Regierung und anderen Verwaltungsbehörden haben die Aktivitäten der Wirtschaftskammer im Außenhandel eine besonderen Stellenwert. Die Außenhandelsstellen an allen wichtigen Plätzen der Erde werden von den hauptberuflichen Handelsdelegierten geleitet. Ihre Tätigkeit umfaßt:
J Aufzeigen von Absatzmöglichkeiten
J Marktbeobachtung
J Beratung und Hilfe bei Firmenvertretungen
J Unterstützung bei Einfuhr und Ausfuhr
J Erteilung aller Außenhandelsinformationen usw.
Wirtschaftsförderungsinstitute
Bei jeder Kammer ist ein Wirtschaftsförderungsinstitut eingerichtet.
Aufgaben:
J Rationalisierungsuntersuchung einzelner Branchen
J Sonderausstellungen und Wanderschauen
J Betriebsberatungen
J Seminare und Kurzschulungen
J Beschickung von Auslandsmessen
J Förderung und Unterstützung der Messeaussteller etc.
Die Österreichische Bundesarbeitskammer
Die Österreichische Bundesarbeitskammer ist die Dachorganisation für alle neun Kammern für Arbeiter und Angestellte. Sie besorgt alle im Aufgabenbereich der Arbeiterkammer befindlichen Angelegenheiten, soweit sie das Bundesgebiet oder mehrere Bundesländer betreffen.
Organe und ihre Aufgaben
Hauptversammlung |
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Sie berät und beschließt über die Angelegenheiten, die für die Gesamtheit der Arbeitnehmer von Bedeutung sind. |
Vorstand |
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Er hat die Tagung der Hauptversammlung durch die Erstattung von Berichten und Vorschlägen vorzubereiten. |
Präsident |
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Präsident und Vizepräsident werden von der Hauptversammlung aus dem Kreis der neun Präsidenten der Länderkammer gewählt. |
Büro |
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Die Bürogeschäfte der Bundesarbeiterkammer werden durch das Kammeramt der Arbeiterkammer für Wien besorgt. |
Die Kammern für Arbeiter und Angestellte mit ihren Aufgaben
Sie bestehen als Körperschaften öffentlichen Rechts und sind dazu berufen, die sozialen, wirtschaftlichen und kulturellen Interessen der Arbeitnehmer vertreten.
Aufgaben:
Mitwirkung an der Gesetzgebung durch
Vorschläge zur Verbesserung von Rechtsvorschriften
Mitwirkung an der Erstellung von Gesetzesentwürfen
Begutachtung von Gesetzes- und Verordnungsentwürfen
Mitwirkung an der Gesetzesvollziehung durch Mitbestimmung in Beiräten und Kommissionen:
Lebensmittelkodexkommission
Pensionsanpassungsbeirat
Beirat für Arbeitsmarktpolitik
Paritätischer Ausschuß für Kartellangelegenheiten
Berufsausbildungsbeirat, Wirtschaftsbeirat
Raumordnungsbeirat, Naturschutzbeirat
Mitwirkung an der Gerichtsbarkeit durch die Nominierung von Beisitzern für
Arbeitsgerichte
Schiedsgerichte der Sozialversicherung
Kartellgericht
Mitwirkung an der Aus- und Weiterbildung der Arbeitnehmer durch die den Kammern unterstellten Beförderungsinstitute (BFI).
Die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs
Die Präsidentenkonferenz ist ein Verein, der die in den Bundesländern eingerichteten Kammern für Land- und Forstwirtschaft auf Bundesebene vertritt. Der Verband für das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen ist Mitglied der Präsidentenkonferenz.
Begriff |
Erklärung |
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Träger der Wirtschafts- und Sozialpolitik |
> Nationalrat und Bundesregierung > Landtage und Landesregierung > Gemeinden > Sozialversicherung |
> freiwillige Interessensvertretung > gesetzliche Interessensvertretung |
Überbetriebliche Mitbestimmung |
Gibt es in der sozialen Sicherung, im Agrarbereich, in der Arbeitsmarktverwaltung, im Geld- und Kreditwesen, in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit, in der beruflichen Interessensvertretung und in der politischen Willensbildung |
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Merkmale der österreichischen Sozialpartnerschaft |
> Freiwilligkeit der Mitgestaltung > Einstimmigkeit der Beschlüsse > Ausschluß der Öffentlichkeit |
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Funktionen der Sozialpartner |
> Ökonomische Funktion > Soziale Funktion > Politische Funktion |
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