Europa
1951-Gründung Eur.Gem.Kohle und Stahl(D,FRA,IT,LUX,BEL,NL)
1957-Inkrafttreten d. römischen Verträge zur Gründung d.eur.Wirtschaftsgem.(EWG)
und d. europ.Atomgem.(EURATOM)-(D,FRA,IT,LUX,BEL,NL)
1960-Gründung einer Freihandelszone(EFTA)-(GB,IRL,NOR,ÖST,POR,SWE,SUI;1970 IRL)
1967-Schaffung d.EG durch Zusammenlegung der 3 Teilgem.(EGKS,EWG,EURATOM)
1973-Erweiterung d.EG um GB,IRL,DAN
1979-Inkrafttr.d. Eur.Währungssystems zur Koordin.d.nat.Währungspol.(außer GB)
1979-1.Direktwahl d.EP(in 9 EG-Mitgliedstaaten)
1981-1986-2.EG-Erweiterungsrunde(GRI,SPA,POR)
1987-Inkrafttreten d.'Einheitlichen Europäischen Akte'
-gem.Binnenmarkt soll bis Ende 1992 verwirklicht werden
-institutionelle Verbesserung d.Befugnisse der EG in den Bereichen
Umweltschutz,Forschung/Technologie
1992-Verabschiedung des 'Vertrages über die EU'-->umbenannt in EU
-Maastricht(1.11.93):
-Gipfelkonferenz:Staats- und Regierungschefs einigen sich
-Ziel:Verwirklichung der Europ.Wirtschafts- und Währungsunion bis spätestens 1999
1993-Vollendung des gem.Binnenmarktes abgeschlossen
1995-Erweiterung:(FIN,SWE,ÖST)
Europäisches Parlament
-Sitz:Strassburg --->12 Plenarsitzungen/Jahr
-Wahl:alle 5 Jahre von Wahlberechtigten in den 15 Mitgliedsstaaten
-Zusammenschluß d.Abgeordneten in Fraktionen
(z.B.Sozialdem.Partei Europas(221);
Fraktion d.Europ.Volkspartei(173)--->9 Fraktionen u.31 Fraktionslose
-20 Ausschüsse-->bereiten die Arbeit der Plenartagung vor
-Fraktionen und Ausschüsse--->tagen in Brüssel
-an der Spitze des Parlaments-->1 Präsident und 14 Vize-Präs.
-Machtbefugnisse des EP
-Kontrolrecht
-am weitesten gegenüber den andren Rechten ausgebaut
-Handelsrecht
-Legislativrecht
-Beratungsrecht
-EP hat noch kein Initiativrecht-(kann keine eigenen gesetzesentwürfe vorlegen)
-kann Kommission auffordern, Gesetzesentwürfe auszuarbeiten
EU-Gesetzgebung
a)Kommisiion-->schlägt vor
b)Rat--entscheiden
c)EP---gemeinsam
Forderungen des EP
a)gleichber. Mitwirkung von EP und Ministerrat bei der gemeinsch.Gesetzgebung
b)Erlangung des Initiativrecht
c)Recht auf Wahl des Präs.der Kommission
4 Freiheiten im Binnenmarkt
1.Freier Personenverkehr
-Wegfall von Grenzkontrollen
-Niederlassungs- und Beschäftigungsfreiheit für EU-Bürger
-Harmonisierung der Einreise-, Asyl-, Waffen-, Drogengesetze
2.Freier Warenverkehr
-Wegfall der Grenzkontrollen
-Steuerharmonisierung
-Harmonisierung oder gegenseitige Anerkennung von Normen u.Vorschriften
3.Freier Dienstleistungsverkehr
-Liberalisierung der Finanzgeschäfte
4.Freier Kapitalverkehr
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