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Grobbritannien

Großbritannien


Großbritannien hat keine geschriebene Verfassung. Es gibt wohl Gesetze von verfassungsmäßiger Bedeutung wie die Magna Charta von 1215 die Habeas Corpus Akte von 1679 die Bill of Rights von 1689 und The Parliament Act von 1911 aber in diesen Gesetzen erschöpft sich nicht die englische Verfassung. Sie wird ergänzt durch ungeschriebene Verfassungsbräuche (constitutional conventions) und Auslegung der Verfassungsnormen.


Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland ist eine konstitutionelle Erbmonarchie mit parlamentarisch-demokratischer Regierungsform. Das Unterhaus (House of Commons) bildet mit dem Oberhaus (House of Lords) und der Königin das britische Parlament, die Legislative des Vereinigten Königreiches. Der Ernennung des Premierministers durch die Königin und die Übernahme von Regierungsämtern durch die Lords sind staatsrechtliche Handlungen, die die Krone und die Peers mit dem Unterhaus verbinden.


Die oberste und souveräne Gewalt liegt beim Unterhaus dem rechtmäßigen Mittelpunkt des britischen Verfassungssystems. Nach dem britischen Mehrheitswahlrecht werden die 650 Abgeordnete, 523 für England, 38 für Wales, 72 für Schottland und 17 für Nordirland von den Wahlberechtigten mit vollendetem 18. Lebensjahr direkt auf 5 Jahre gewählt.




Während der Legislaturperiode kann der Premierminister das Unterhaus jederzeit auflösen und Neuwahlen ausschreiben. Mitglieder des Oberhauses sind die geistlichen und weltlichen Lords, die ihre Peerswürde erblich erwarben oder denen sie vom Monarchen auf Vorschlag des Premierministers in Anerkennung hervorragender Dienste verliehen wurden. Von den rund 1200 Mitgliedern nehmen im Durchschnitt höchstens 200 an den Beratungen im Oberhaus teil.


Die vollziehende Gewalt wird im Namen der Königin vom Premierminister und seinen Minister ausgeübt, die sämtlich dem Unterhaus oder Oberhaus angehören müssen. Nur etwa 20 der rund 80 Regierungsmitglieder sind im Kabinett vereinigt. Die Regierung ist dem Unterhaus verantwortlich.


Gesetzesvorlagen werden in der Regel von der Regierung im Unterhaus eingebracht. Haushaltsgesetze müssen sogar zunächst im Unterhaus behandelt werden. Durch sein Veto kann das Oberhaus die Verabschiedung der Gesetze verzögern, doch ist auf Grund eines Parlamentsgesetzes von 1949 nach einem Jahr die Verabschiedung auch ohne Zustimmung der Lords möglich.


Die britische Justizverwaltung ist besonders konservativ. Es gibt kein Justizministerium. Oberstes Appellationsgericht ist das Oberhaus, dem ein Oberster Gerichtshof nachgeordnet ist.








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