Adam-Kraft-Gymnasium
Facharbeit
aus dem Leistungskurs Wirtschaft/Recht
Thema:
Die Wirtschafts- und Währungsunion ( WWU) im Spiegel der Presse
I. Theoretischer Teil
Im ersten Teil soll kurz erläutert werden, daß währungspolitische Zusammenarbeit in Europa bereits seit geraumer Zeit existiert und wie es zum Projekt einer Wirtschafts- und Währungsunion kommen konnte. Weiterhin wird geschildert, auf welche Weise sich die EU-Länder dafür qualifizieren müssen und welche Instanzen dabei entscheidend sind. Zum Schluß wird auf die Aufgaben der zukünftigen Europäischen Zentralbank eingegangen und die Einführung der neuen Währung beschrieben.
Der am 7. Februar 1992 in Maastricht unterzeichnete Vertrag über die Europäische Union stellt einen wichtigen Meilenstein der europäischen Integration dar.
Hauptbestandteile dieser Beschlüsse sind eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik aller EU-Teilnehmer sowie eine engere Zusammenarbeit auf dem Sektor der Justiz und Innenpolitik. Von besonderer Bedeutung sind die Regelungen über die Wirtschafts- und Währungsunion ( WWU), die auf die Arbeit des sogenannten " Delors-Ausschusses" zurückzuführen sind. Intensive Diskussionen über die Weiterentwicklung des Europäischen Währungssystems, insbesondere in der Perspektive der Vollendung des europäischen Binnenmarktes bis Ende 1992, hatten zur Einsetzung des Ausschusses im Juni 1988 geführt. Ein Jahr später legte diese Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Präsidenten der EG-Kommission Jacques Delores und der Mitarbeit aller EG-Notenbankpräsidenten sowie zahlreicher Wirtschaftswissenschaftler einen Bericht über die Schaffung einer WWU und derer Etappen vor. Daraufhin beschloß der Europäische Rat Ende Juni 1989, die erste Stufe der WWU am 1.Juli 1990 beginnen zu lassen und eine Regierungskonferenz zur Ausarbeitung des weiteren Ablaufs und der notwendigen Vertragsbestimmungen einzuberufen. Parallel dazu beriet eine Konferenz über die Politische Union. Endpunkt dieser zähen Verhandlungen waren die Maastrichter Beschlüsse, die am 9./10. Dezember 1991 von den EG-Staats- und Regierungschefs gebilligt wurden. Sowohl die Zunahme der Gemeinschaftskompetenzen als auch die neuen Koordinierungsverfahren auf politischem und wirtschaftlichen Gebiet lassen einen Zusammenhang zwischen Politischer Union und WWU herstellen.
Der Maastricht-Vertrag stellt ein verfassungs- und statsrechtliches Novum dar, da die Träger der Wirtschafts- und Währungspolitik verschiedenen Verfassungs- und Verantwortungsbereichen angehören.
Davon spricht man, wenn in verschiedenen Staaten die " Währungsparitäten endgültig und unwiderruflich festgelegt, die Bandbreiten beseitigt, die Währungen vollständig konvertibel" und der Kapitalverkehr ohne Beschränkungen liberalisiert wurden. Eine Koordination der Geld- , Kredit- , Kapitalmarkt- und Währungspolitik muß auch erfolgen.
Der Art. 3a des Maastrichter Vertrags regelt die " unwiderrufliche Festlegung der Wechselkurse"[2]. Dem Europäischen System der Zentralbanken ( s. Kap. 4.6) wird die Aufgabe erteilt, die Geldpolitik festzulegen und auszuführen.
Dieser Begriff beinhaltet den " Austausch von Arbeitskräften, Kapital und Gütern"[3] sowie eine gleichorientierte Wirtschafts- und gemeinsame Wirtschaftsordnungspolitik zweier oder mehrerer Staaten. Eine vereinheitlichte Währung ist dabei eingeschlossen.
Im konkreten Fall der EWWU bedeutet dies, daß sich die Mitgliedstaaten nach Art. 103 des EWG-Vertrags verpflichtet haben, die Wirtschaftspolitik von gemeinsamen Interesse zu betrachten und sie zu koordinieren. Die Haushaltspolitik wird nicht vereinheitlicht, sondern stufenweise einem strengeren Abstimmungsprozeß unterzogen, was bei Mißachtung der Konvergenzkriterien ( s. Kap. 4.4) auch zu Sanktionen führen kann.
Währungspolitische Zusammenarbeit, auch in der Form eines Wechselkursverbundes, stellt in der Europäischen Gemeinschaft nichts grundlegend Neues dar.
Der erste konkrete Schritt zur Vereinheitlichung der Volkswirtschaften aller EG-Länder wurde im Dezember 1969 in Den Haag getätigt. Die Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten sprachen sich einheitlich für die Errichtung einer WWU aus. Anhand eines Stufenplans des luxemburgischen Regierungschefs Pierre Werner ( Oktober 1970) sollte bis 1980 eine Union mit einer gemeinsamen Währung entstehen. Seine Realisierung wurde durch die weltweite Währungskrise aber vorerst verschoben, und erst im April 1972 schlossen sich die EG-Länder zu einer " Währungsschlange" zusammen. Durch eine entsprechende Interventionspolitik der Notenbanken sollten die Schwankungsbreiten der europäischen Währungen auf +/- 2,25 Prozent begrenzt werden.
Dieses Modell des " floatings" scheiterte nach dem Eintritt in die zweite Stufe wegen der Währungsprobleme einiger Mitgliedsstaaten und es schieden immer mehr Teilnehmer aus dem Verbund aus. Übrig blieb nur mehr ein kleiner Währungsverbund zwischen der D-Mark und kleineren EG-Währungen ( Norwegen, Schweden, Österreich, Schweiz). Die Gründe für das Scheitern sind vielfältig. Die externen Widrigkeiten wie die Energiepreiseexplosion und die folgende Weltwirtschaftskrise sorgten in den einzelnen Staaten für sehr verschiedene Reaktionen. Andererseits fehlte es vielen Teilnehmern an ausreichender Kooperationsbereitschaft, ihre unterschiedlichen wirtschaftspolitischen Zielvorstellungen einem gemeinsamen Stabilitätsziel unterzuordnen.
Nach dem Scheitern der " Währungsschlange" beschloß der Europäische Rat am
5. Dezember 1978 die Einführung des Europäischen Währungssystems (EWS), das durch ein Abkommen der Zentralbanken der EG-Staaten vom 13. März 1979 in Kraft gesetzt wurde.
Vorrangiges Ziel für dieses Festkurssystem war, ein höheres Maß an Währungsstabilität in der Gemeinschaft herbeizuführen. Diese Zielsetzung beinhaltete auch die Rückkehr zur Vollbeschäftigung, Angleichung des Lebensstandards und eine erfolgreiche Inflationsbekämpfung.
Das EWS beruht auf festen, in ECU ( European Currency Unit) definierten Leitkursen für die Teilnehmer. Dabei dürfen die täglichen Devisenkurse von den Leitkursen um höchstens 2,25, in Sonderfällen um 6% abweichen. Die betroffenen Zentralbanken sind verpflichtet durch An- und Verkäufe an den Devisenmärkten ( Interventionen) diese Schwankungsbreite aufrechtzuerhalten. Leitkurse können im EWS nur mit gegenseitiger Zustimmung geändert werden ( sog. Realignments).
Die Erfahrungen mit dem EWS waren durchweg positiv. Das Ziel einer möglichst hohen Wechselkursstabilität wurde überzeugend erreicht. Von 1979-1988 divergierten die Wechselkurse der EWS-Teilnehmer weit weniger als die der Nicht-EWS-Währungen. Dies ist zum einen auf die gestiegene Konvergenz der Wirtschaftspolitik der Mitglieder zurückzuführen, andererseits auf das wachsende Vertrauen der Devisenmärkte in die Funktionsfähigkeit und Stabilität des EWS. Beachtlich ist ebenfalls der Rückgang der Inflationsraten in diesem Zeitraum ( von ca. 12% auf ungefähr 3%). Diese Entwicklung sprach auch für das System der anpaßbaren Wechselkurse ( im EWS), das dem des
" floatings" ( frei schwankende Wechselkurse) und dem eines absoluten Fixkurssystems klar überlegen war.
Das Vertragswerk von Maastricht sieht insgesamt drei Stufen für die Schaffung der WWU vor.
Der erste Teil des Projekts dauerte vom 1. Juli 1990 bis zum Ende des Jahres 1993 und stand ganz im Zeichen der Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes bis zum
1. Januar 1993.
Die zweite Stufe begann am 1. Januar 1994 und ist als Vorbereitung zur Endstufe gedacht.
Jene Teilnehmerstaaten, die den Stabilitätsanforderungen noch nicht genügen, haben Konvergenzprogramme aufzustellen, die vor allem einen Weg zur Verbesserung der Preisstabilität und zu stabilen öffentlichen Finanzen aufzeigen sollen. Seit Beginn dieser Stufe ist es den Notenbanken auch verboten, öffentliche Defizite zu finanzieren, und falls sie noch der Regierung unterstehen, muß durch Rechtsnormen ihre politische Unabhängigkeit hergestellt werden. Zugleich ist die bisher übliche Bevorzugung öffentlicher Einrichtungen an den Finanzmärkten nicht mehr gestattet.
Genauso darf die Gemeinschaft oder ein einzelner Teilnehmer nicht mehr für ein anderes Mitglied haften.
Ein wichtiger Grundsatz für diese Phase ist, daß die Geldpolitik noch uneingeschränkt im nationalen Zuständigkeitsbereich bleibt. Das neu gegründete Europäische Währungsinstitut übernimmt eine wichtige Koordinationsfunktion.
Mitglieder dieses Rates sind die nationalen Notenbanken. Der EWI-Rat fungiert als Leitungs- und Verwaltungsorgan und besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den Gouverneuren der nationalen Notenbanken. Die Mitglieder des Rates sind unabhängig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben und dürfen keine Anweisungen von Organen oder Institutionen der Europäischen Gemeinschaft sowie ihrer Mitglieder entgegennehmen.
Der EWI-Rat tagt mindestens zehnmal im Jahr und einmal jährlich wird ein Bericht an den Ministerrat vorgelegt, der die Konvergenzfortschritte aller Teilnehmer beurteilen soll.
Das wichtigste Ziel dieser Institution ist es, in " regulatorischer, organisatorischer und logistischer Hinsicht"[4] die 3. Stufe instrumentell und vom Prozedere her vorzubereiten.
Aus diesem Grund ist der Aufgabenbereich sehr vielfältig:
Überwachung des noch geltenden EWS I
Entwicklung von Strategien und Instrumenten, die zur Durchführung einer einheitlichen Geld- und Währungspolitik erforderlich sind
Haltung bzw. Verwaltung von Währungsreserven auf Wunsch nationaler Notenbanken ( als Agent)
Überwachung der technischen Vorbereitungen für die EURO-Banknoten
Ausarbeitung der Geschäftsregeln für die nationalen Zentralbanken im Rahmen des ESZB
Stärkung des Koordinierungsprozesses zwischen den Notenbanken
Bei den Arbeiten des EWI wurde nicht Wert gelegt, eine völlig neue geldpolitische Strategie und ein neuartiges Instrumentarium zu entwickeln. Vielmehr war es wichtig, die bisher bewährten Regeln und Instrumente weiterzuentwickeln und in einem Gesamtkonzept auch die nationalen Finanzpläne zu berücksichtigen.
Um zu gewährleisten, daß nur solche Staaten an der Währungsunion teilnehmen, die bereits im Vorfeld bewiesen haben, stabilitätsorientiert wirtschaften zu können, gibt es ein Auswahlverfahren. Mehrere Konvergenzkriterien sollen nur solchen Staaten den
( irreversiblen) Eintritt in die WWU ermöglichen, die in ihrer wirtschaftlichen Entwicklung auf etwa dem gleichen Stand sind. Dazu legen die Kommission und das EWI rechtzeitig vor Ende 1996 Berichte über die Konvergenzfortschritte aller Mitgliedsländer vor. Die Kriterien lauten folgendermaßen:
a) die Preissteigerungsrate soll niedrig sein und darf um höchstens 1,5 Prozentpunkte über der Inflationsrate jener - höchstens drei - stabilsten Länder liegen;[5]
b) die langfristigen Zinsen dürfen um nicht mehr als 2 Prozentpunkte über dem Satz in jenen - höchstens 3 - Mitgliedsländern liegen, die den niedrigsten Preisanstieg vorzuweisen haben;5
c) die Finanzlage der öffentlichen Hand soll auf Dauer tragbar sein. Das ist dann erfüllt, wenn der Schuldenstand nicht mehr als 60% und die Neuverschuldung nicht mehr als 3% des Bruttoinlandsprodukts betragen;6
d) die Mitgliedschaft im engen EWS-Band soll zwei Jahre ohne größere Spannungen und ohne Abwertung gewesen sein; [6]
Auf der Grundlage der Konvergenzberichte des vorangegangenen Jahres bewertet der ECOFIN-Rat ( Rat der Wirtschafts- und Finanzminister) mit qualifizierter Mehrheit,
inwiefern die Kriterien von jedem einzelnen Mitgliedsstaat erfüllt werden und
ob eine Mehrheit sie erfüllt.
Auf der Basis dieser Empfehlungen entscheidet der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs spätestens bis zum 31.12.1996 ebenfalls mit qualifizierter Mehrheit,
ob der Großteil der Mitgliedsländer die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt
( Grundlagen sind die Empfehlungen des ECOFIN-Rates) und
ob es für die Gemeinschaft sinnvoll ist, in die Endstufe einzutreten.
Beantwortet der Europäische Rat beide Fragen positiv, so hat er den Zeitpunkt für den Beginn der Endstufe festzulegen.
Geschieht dies nicht bis Ende 1997, so fängt sie am 1. Januar 1999 an. Bei dieser Möglichkeit wiederholt sich der oben genannte Prüfprozeß. Es ist aber nun nicht mehr erforderlich, daß eine Mehrheit die Konvergenzbedingungen erfüllt und der Rat die Einführung der Endstufe für zweckmäßig hält.
Für diejenigen Mitgliedsstaaten, welche die Konvergenzkriterien nicht erfüllen, gilt eine Ausnahmeregelung und bestimmte Vertragsvorschriften dürfen auf sie nicht angewandt werden.
In diesem Zusatzprotokoll wird Großbritannien eingeräumt, seinen Eintritt in die letzte Stufe von einem positiven Votum des britischen Parlaments und der britischen Regierung abhängig zu machen.
Dänemark läßt durch eine Volksabstimmung diese Entscheidung treffen.
Das ESZB ist dem Modell der Deutschen Bundesbank nachgebildet. Es setzt sich aus der Europäischen Zentralbank ( EZB) und den Zentralbanken der Mitgliedsstaaten zusammen. Das führende Entscheidungsorgan ist der Rat der EZB, der auch die Entscheidungen über die Geldpolitik trifft. Bestandteile davon sind die Präsidenten der nationalen Zentralbanken sowie das EZB-Direktorium ( Präsident, Vizepräsident und vier weitere Mitglieder, die von den Regierungschefs der Teilnehmerstaaten ernannt werden).
Notenbankpräsidenten von Ländern, für die eine Ausnahmeregelung gilt, sind nicht Mitglieder des EZB-Rates. Solange nicht alle EU-Staaten die Konvergenzkriterien erfüllt haben, gibt es deswegen einen erweiterten Rat, in dem die Präsidenten aller nationalen Notenbanken ein Sitz- und Stimmrecht haben. Er ist das Bindeglied zwischen Teilnehmern und Ländern mit Sonderstatus.
Mit Beginn der 3. Stufe geht die Verantwortung für die gemeinsame Geldpolitik der teilnehmenden Staaten auf das ESZB über. Aus diesem Grund ist sein vorrangiges Ziel die Sicherung der Preisstabilität ( Art. 105).[7] Im geldpolitischen Bereich lassen sich vier wichtige Aufgabenbereiche einteilen:
Bestimmung und Ausführung der Geldpolitik
Durchführung von Transaktionen am Devisenmarkt
Verwaltung von Währungsreserven
Unterstützung eines fehlerfreien Ablaufs des Zahlungsverkehrs
Für diese Tätigkeiten stehen dem ESZB alle in einer Marktwirtschaft gebräuchlichen Notenbankinstrumente zur Verfügung.
Einschließlich der Mindestreserve und des Notenemissionsrechts. Die quantitative Kreditkontrolle ist aber ebenso ausgeschlossen wie die Kreditlenkung und Zinsreglementierung.
Außerdem entstehen einige Zusatzarbeiten für den EZB-Rat:
Erstellung von monetären Statistiken
Beratung des Ministerrats, der Kommission und der zuständigen Behörden sowie der Gemeinschaft oder einzelner Teilnehmerstaaten, falls der Kompetenzbereich der EZB tangiert wird
Design, Produktion und Ausgabe der Banknoten bzw. Münzen
Um zu verhindern, daß die Geldpolitik als Instrument der Konjunktur- und Beschäftigungspolitik eingesetzt wird, ist das Europäische Zentralbanksystem politisch unabhängig. Daher ist es verboten, die Notenbank zur Finanzierung der Staatsverschuldung einzusetzen ( Art. 104).[8] Der Vertrag über die Europäische Union
( Art. 107) verbietet dem EZB und den nationalen Notenbanken zum Schutz ihrer Unabhängigkeit, Weisungen von externen Personen oder Institutionen entgegenzunehmen.8
Bei der Umstellung auf die Einheitswährung gibt es einen festen Ablauf, der sich in drei Abschnitte gliedern läßt. Bezogen auf den 1. Januar 1999 als Starttermin, ist er wie folgt:
Die Wechselkurse der an der EWWU teilnehmenden Länder werden festgeschrieben, und die Euro-Banknoten und Münzen hergestellt T Umstellungsphase
: Der gesamte Zahlungs-, d.h. Münz- und Geldscheinverkehr wird auf den Euro umgestellt. Gleichzeitig gilt noch die nationale Währung T Übergangsphase
: Alleinige Geltung des Euro T Verwirklichungsphase
II. Praktischer Teil
Der zweite Teil basiert auf Zeitungs- und Zeitschriftenartikeln aus dem dritten und vierten Quartal 1996. Genauso wie in der Darstellung der Medien liegt der Schwerpunkt auf den Problemen der EU-Mitgliedsstaaten bei der Erfüllung der Konvergenzkriterien. Ein weiteres Schwerpunktthema ist der neu geschaffene Stablitätspakt als Mittel zur dauerhaften Konvergenz der Volkswirtschaften. Abschließend erscheint es mir wichtig, die finanziellen Kraftakte bei der Einführung des Euro, gleichermaßen für die Kommunen und den Handel, darzustellen. Eine Zukunftsprognose zeigt daraufhin die Chancen und Risiken einer WWU.
In der allgemeinen Diskussion lassen sich leicht zwei verschiedene Positionen zur Interpretation der Fiskalkriterien feststellen.
Befürworter dieser Variante sind vor allem die deutsche Bundesregierung sowie das
Führungsgremium der Deutschen Bundesbank.
Diese Gruppe verlangt eine dauerhafte Konvergenz und will die numerischen Vorgaben des Vertrages strikt eingehalten wissen. Die stabilitätspolitische Konvergenz soll nicht mit kurzfristigen finanziellen Kraftakten und Bilanzkosmetik erreicht werden. Darum ist die Betrachtung eines Jahresergebnisses nicht ausreichend, sondern ein größerer Zeitraum nötig. Vor allem die Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung oder auf den Märkten würde unter einer " Aufweichung" der Kriterien leiden und manche Konsolidierungsanstrengung würde deswegen als unwichtig betrachtet werden.
Wie viele Politiker anscheinend nicht wissen, gibt der Maastrichter Vertrag eine Vielzahl von Möglichkeiten zur Interpretation. Neben festen Vorgaben für Zinshöhen, Wechselkursschwankungen und Preisstabilität sind die Obergrenzen für die Neuverschuldung ( 3% des BIP) und der Schuldenlast ( 60% der Wirtschaftsleistung) keine festen Größen.
Demnach wird der Wert für die Neuverschuldung auch dann übersprungen, " wenn das öffentliche Defizit gemessen am BIP erheblich und laufend zurückgegangen ist"[9] und keine große Differenz zum Referenzwert festzustellen ist oder dieser " nur ausnahmsweise und vorübergehend übersprungen wird"9. Das Kriterium für den Schuldenstand wird auch dann erreicht, " wenn der Wert rückläufig ist und sich rasch genug dem Referenzwert nähert"9.
Der Vertragstext selbst ist also das beste Argument dafür, daß die EWWU ein politisches Unternehmen ist und Flexibilität bei der Beurteilung der Kriterien gefragt ist. Andererseits tragen politische Entscheidungen, die wirtschaftlich schwache Staaten in den Teilnehmerkreis bringen, zum Effekt einer " weichen Währung" bei.
Die meisten EU-Staaten erfüllen die Kriterien noch nicht vollständig und müssen daher noch große Anstrengungen unternehmen, um zu den Gründungsmitgliedern zu zählen.
Es wurden diejenigen Länder ausgewählt, die entweder durch ihre Konvergenzzahlen herausstechen oder anhand anderer Merkmale im folgenden Text näher behandelt werden sollen.
Länder |
Inflationsrate [10] ( höchstens 2,8%) |
Haushaltsd.10 ( höchstens 3%) |
Staatsversch.10 ( höchstens 60%) |
langfr. Zinsen [11] |
Deutschland |
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Frankreich |
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Luxemburg |
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Italien |
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England |
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erfüllt
nicht erfüllt
Überschuß
Bei den Kriterien eins und vier sieht die Situation noch recht gut aus, denn sie werden von vier der fünf Länder erfüllt ( bis auf Italien). Die seit Jahren verfolgte
Stabilitätspolitik hat zu einer Annäherung der Inflationsraten auf einem niedrigen Niveau geführt. Das Budgetdefizit von 3% gilt im allgemeinen als die wichtigste Bedingung. Auf diese Größe haben die Regierungen einen unmittelbaren Einfluß und versuchen deshalb mit neuen Einnahmen, Einsparungen oder Haushaltstricks, das Defizit zu verringern.
Die Gesamtverschuldung wird bei den meisten EU-Staaten durch Altlasten bestimmt, die kurzfristig nicht mehr zu beseitigen sind. So ist es selbst für Länder mit einem Schuldenberg von knapp über 60% ( wie z.B. Deutschland) nicht einfach, den geforderten Wert zu erreichen.
Das Großherzogtum glänzt als einziges Land mit einem Haushaltsüberschuß, der 1997 voraussichtlich 1,0% des BIP betragen wird. Die seit Jahren niedrige Staatsverschuldung wird sich im Bewertungsjahr auf nur 7,5% belaufen. Langfristige Zinsen und die Inflation runden das glänzende Gesamtbild ab und liefern den Beweis, daß Luxemburg als das sicherste Gründungsmitglied gilt.
Die Bundesrepublik gehört zu den beiden Kernländern ( neben Frankreich), ohne die man sich eine Währungsunion kaum vorstellen kann. Gemäß einer Anweisung des Bundesverfassungsgerichts vom Oktober 1992 als auch vom Deutschen Bundestag hat die Regierung den Auftrag bekommen, die Konvergenzkriterien strikt auszulegen. Dieses Beharren auf die Geldwertstabilität des Euro widerspricht aber der eigenen durchwachsenen ökonomischen Situation. Rezession und hohe Arbeitlosigkeit lassen die Bundesregierung ständig über mögliche Sparmaßnahmen nachdenken. So sieht, zum Beispiel, das Anfang September beschlossene Sparpaket Kürzungen der diversen
Arbeitsmarktbudgets von acht Milliarden Mark vor. Wie realistisch diese Planung ist, muß sich erst noch zeigen, da sie unter anderem von einer Annäherung der Beschäftigungslage in Gesamtdeutschland ausgeht.
Sehr nahe an der Grenze des Legalen liegt der Haushaltsplan 1997, in dem Investitionen von 60,6 Milliarden einer Nettokreditaufaufnaheme von 56,5 Milliarden Mark gegenüberstehen.
Trotz dieser erheblichen Sparbemühungen wird das Staatsdefizit 1997 mit geschätzten 3,3 Prozent wohl über der Maastricht-Grenze von drei Prozent bleiben. Um das Kriterium zu erfüllen, müßten Bund, Länder, Gemeinden und Sozialkassen noch zwölf Milliarden Mark sparen.
Frankreichs Wirtschaftslage ähnelt der schlechten Situation in Deutschland. Ein hohes Wirtschaftswachstum ist nicht in Sicht, und die Konvergenzwerte beider Nachbarländer divergieren nicht stark voneinander. Wegen dieses kritischen Zustandes hält die französische Regierung an der Politik der Einschränkung der Staatsausgaben und der Währungsstabilität fest. Sorgen macht der Budgetentwurf für 1997, der offenbar mustergültig die Richtmarke für die öffentliche Neuverschuldung erfüllt, jedoch der Kreativität der französischen Finanzminister zuzuschreiben ist. Entscheidend für den nur bilanztechnisch so überzeugenden Etatplan ist eine Einmalzahlung der France Telecom an den Staat von 37,5 Milliarden Franc, welche die Nettoneuverschuldung um 0,5% senken soll. Im Gegenzug übernimmt der Staat die Pensionsrückstellungen für die Mitarbeiter des vor der Privatisierung stehenden Fernmeldekonzerns. Kurzfristig wird das Budget dadurch entlastet, bis zum Auslaufen der Rentenregelung entstehen aber zusätzliche Lasten von schätzungsweise 250 Milliarden Franc für den Staat. Weiterhin
stehen Kürungen im Sozialbereich von 18 Milliarden Mark an. Bis zu 7000 Arbeitsplätze sollen im öffentlichen Dienst, trotz der ohnehin schon hohen Arbeitslosenquote ( 12%), gestrichen werden und statt für 720000 wird es nur mehr für 500000 Franzosen Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen geben.
In Italien versucht man mit aller Macht in die EWWU aufgenommen zu werden, " koste es, was es wolle"[12].
Ein sehr umstrittener Schritt zu diesem Vorhaben war das Haushalts- und Finanzgesetz für 1997. Es sieht vor, die Staatsausgaben um 62,5 Mrd. DM zu entlasten. Diese Summe setzt sich folgendermaßen zusammen:
12,5 Mrd. DM aus buchungstechnischen Maßnahmen
ebenfalls 12,5 Mrd. DM aus einer einmalig ehobenen Europa-Steuer
( Zusatz zur Einkommenssteuer)
25 Mrd. DM aus Ausgabenstreichungen um 5 bis 7% bei den Ministerien und geringeren Zinsausgaben
zusätzliche Einnahmen, die nicht weiter spezifiziert werden
Mißtöne bei diesen Bemühungen könnten sich ergeben, wenn das Wirtschaftswachstum nicht, wie geplant, bei 2%, sondern nach realistischen Schätzungen bei 1 bis 1,5% liegen wird. Finanzfachleute kritisieren auch den einmaligen Charakter dieser Maßnahmen,
" der nicht zur dauerhaften Besserung der Staatskonten"[13] beitrüge. Durch die Steuererhöhungen würde außerdem der schwache Inlandskonsum noch mehr gebremst und die Konjunkturflaute Italiens verstärkt werden.
Mit dem Eintritt in den Wechselkursverband des EWS am 24. November 1996 hat die Lira wahrscheinlich erst ein Kriterium erfüllt, und auch die Inflationsrate liegt mit 3,9% nicht auf Maastricht-Kurs. Das gesamtwirtschaftliche Defizit soll durch das Sparpaket von 6,6% ( 1996) auf 3,3% ( 1997) gesenkt werden. Es stellt sich aber die Frage, ob die Bedingungen für eine auf Dauer tragbare Finanzlage damit erfüllt werden. Probleme macht deshalb auch die hohe Bruttoverschuldung, die mit 123,4% des BIP doppelt so hoch wie der Referenzwert ist. Man erhofft sich deshalb niedrige Zinsen und verweist darauf, " daß es bei diesem Kriterium vor allem auf den sinkenden Trend und weniger auf die punktgenaue Erfüllung () ankomme"[15].
Die Probleme in diesem Mitgliedstaat der EU gehen nicht auf wirtschaftliche Defizite, sondern auf politische Meinungsverschiedenheiten zurück.
Die im Moment noch konservative Regierung ( Tory-Partei) ist in zwei verschiedene Lager gespalten, den Europa-Gegnern und -Befürwortern. Der linke Parteikern unter Premierminister John Major spricht sich für ein föderal organisiertes Europa aus und betont seine Haltung zur Einheitswährung. Das letzte Wort über den britischen Eintritt in die Währungsunion soll seiner Meinung nach dem Volk in einem Referendum eingeräumt werden.
Im rechten Flügel der Partei gruppiert sich aber ein großer Anteil von Skeptikern, die mit Austritt drohen, falls Major nicht rechtzeitig vor der Wahl im nächsten Jahr den EWWU-Beitritt Großbritanniens zumindest in der Anfangsphase ausschließt. Major selbst will im " nationalen Interesse an den Verhandlungen beteiligt sein" , um nicht
" einer mit wirtschaftlichen Fehlern behafteten Währungsunion beizutreten"16.
Auch die Bank of England sieht Nachteile, falls Großbritannien erst nach 1998 in die EWWU eintreten sollte. " Reale Wettbewerbsnachteile"[17] für die britischen Finanzinstitutionen wären genauso die Folge wie eine Nichtberücksichtigung der " Bank of England im Entscheidungsprozeß um die Rahmenbedingungen einer gemeinsamen Geldpolitik"17.
Inzwischen hat die rivalisierende Labour Partei Kapital aus den Uneinigkeiten der konservativen Regierung geschlagen und sicherte sich durch eine Nachwahl die Regierungsmehrheit. Die wohl zukünftige Führungspartei unter Tony Blair sieht die Währungsunion mit Skepsis, setzt aber auf ihre innerparteiliche Geschlossenheit.
Am 13. Dezember 1996 einigten sich die Staats- und Regierungschefs der EU in Dublin auf den schon lange geforderten Pakt. Die vereinbarten Bedingungen sollen bis zum Amsterdamer Gipfel ( Juni 1997) in zwei Rechtsverordnungen vorliegen.
Zum einen versucht man, die öffentlichen Haushalte durch die EU-Kommission und den Rat in Zukunft strenger zu überwachen und, wenn nötig, in einem Frühwarnsystem ( in Form von konkreten Empfehlungen) zu Preventivmaßnahmen anzuregen.
Die Gründungsmitglieder des EURO verpflichten sich, ausgeglichene oder überschüssige Haushalte als Ziel zu haben. Sie müssen deshalb Stabilitätsprogramme entwerfen, in denen die mittelfristigen Haushaltsziele und erwartete Gesamtverschuldung bestimmt werden. Bei einem öffentlichen Defizit- oder Überschuß ist ein sogenannter
" Anpassungspfad"[18] nötig.
Weiterhin müssen die Länder den erwarteten Verlauf der Wirtschaftsentwicklung und eine " Analyse des Defizit- und Schuldenstandes angeben"17. Auch die Nicht-Teilnehmer aus der EU verpflichten sich zu ähnlichen Konvergenzprogrammen.
Bisher galt, daß ein EU-Mitgliedsland das Limit für die Neuverschuldung von 3% nur dann überschreiten darf, wenn es eine schwere Rezession erleidet. Dieser Begriff sollte nun quantifiziert werden.
Ergänzend zu Art. 104c des Maastrichter Vertrages wird folgendes Beschlußverfahren bei der Feststellung eines übermäßigen Defizits angewandt werden. Die EU-Kommission und der Wirtschafts- und Währungsausschuß legen dem Ministerrat jeweils einen Bericht und eine Stellungnahme vor, wenn ein Mitgliedsstaat die drei Prozent Grenze überschreitet oder zu überschreiten droht. Anhand der zwei Berichte entscheidet der Ministerrat mit qualifizierter Mehrheit nach Art. 104c, ob Sanktionen gegen den Haushaltssünder zu verhängen sind ( bei Fristsetzung und Verteilung von Sanktionen ist eine Mehrheit von zwei Dritteln aller am EURO teilnehmenden Länder, ohne das betroffene Land, nötig). Das Land hat keine Sanktionen zu befürchten, wenn die gesamtwirtschaftliche Leistung um wenigstens 2% ( schwere Rezession) zurückgegangen ist. Schwankt der Wert zwischen 0,75 und 2%, "soll der Ministerrat die Verhängung der Sanktionen auf Antrag aussetzen können" .
Die Höhe der Bußgelder gliedert sich in einen festen Betrag von 2% des BIP und eine flexible Komponente, " die einem Zehntel des Betrags entspricht um den das Defizit den Refernzwert von 3% des BIP überschreitet"[20] und bis zur Obergrenze der Defizitüberschreitung von 0,5% des BIP pro Jahr reicht.
Die Strafen haben zunächst die Form einer unverzinslichen Einlage und sollen bei Fortdauer des Verstosses nach zwei Jahren in endgültige Bußgelder umgewandelt werden.
Zwischen den Währungen der ersten Teilnehmer und denen der Nachzügler soll es ab 1999 ein neues Wechselkurssystem ( EWS II) geben.
Ziel ist es, ein stabiles Verhältnis zwischen dem Euro und den anderen Währungen herzustellen und vor allem unkontrollierte, wettbewerbsverzerrende Abwertungen der verbliebenen Währungen zu verhindern.
Regelungen zum Rechtsstatus des Euro vom Beginn der Währungsunion bis zum Verschwinden der nationalen Banknoten sind ebenfalls noch nicht endgültig ausgearbeitet.
Noch rechtzeitig vor der Umstellungsphase müssen sich die Kommunen und der Handel alle rechtlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen der Euro-Einführung beschaffen, um den Anderungsbedarf umreißen zu können.
Der Einzelhandel spricht sich mehrheitlich für die Umstellung auf die neue Währung aus, ist aber gegen die Übergangszeit von einem halben Jahr. Die Kosten für die Umstellung auf den Euro beziffern sich auf 10 Mrd. DM, für die parallele Geltung zweier Währungen auf ca. 30 Mrd. DM. In diesem kurzen Zeitraum müßte die Branche " zusätzliche Anlagen erwerben"[21] und das sei " nicht praktikabel"21. Folgende Schwierigkeiten würden sich ergeben:
T Anschaffung neuer Preisauszeichnungssysteme
T Umrüstung der Waagen und Kassen
T Steigende Fehlerquelle beim Abkassieren
T Erhöhte Kosten bei der Geldver- und -entsorgung
T Angabe des Preises je Maßeinheit
Nach einer Umfrage der Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels ( BAG) sind sich 44% aller Unternehmer schon fast sicher, daß die Umstellungskosten zu Preissteigerungen führen müßten.[22]
Das Hauptaugenmerk in den Gemeinden muß ab 1999 auf der Entwicklung einer Software für zwei Währungen liegen, um rechtzeitig der Buchhaltung und den Privatleuten den Umgang damit zu ermöglichen. Auch die technischen Einrichtungen, wie z.B. Parkuhren, Frankiermaschinen und Geldzählgeräte müssen entweder neu programmiert oder umgetauscht werden. In der Übergangsphase müssen die Kommunen sogar für beide Währungen Parkscheinautomaten aufstellen. Zuletzt sind noch Belege, Rechnungen, Listen etc. und die gesamte Haushaltswirtschaft sowie das kommunale Recht umzuändern.
Sowohl in den Kommunen als auch im Handel gibt es Befürworter des " Big Bang", also einer Umstellung auf den Euro ohne die Übergangszeit von einem halben Jahr. Diese Methode erscheint etwas preiwerter, jedoch technisch schwerer zu verwirklichen.
Die nationalen Regierungen entscheiden über das zukünftige Design der neuen Münzen. Hier steht nur deren Einteilung in 1 und 2 Euro sowie 1, 2, 5, 10 und 50 Cent fest.
Bei den Banknoten hat sich das EWI für einen Vorschlag aus Österreich entschieden. Auffälligste Merkmale dieser Euro-Geldscheine sind auf der Vorderseite Fenster und Tore, auf der Rückseite verschiedene Brücken und die EU-Flagge. Jeder Schein steht für eine eigene europäische Kulturepoche - von der Klassik bis zur Architektur des
20. Jahrhunderts. Die Stile und vor allem die Brücken stehen symbolhaft für das
" gemeinsame europäische Kulturerbe und die Verbindung zwischen den Völkern"[23]. Möglicherweise werden die Banknoten noch mit nationalen Symbolen und
Sicherheitsmerkmalen ergänzt werden.
Die Stückelung umfaßt sieben Scheine ( 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 Euro). Die Farbpalette reicht von grau ( 5 Euro) über rot ( 10er), blau ( 20er), orange ( 50er), grün
( 100er), braun und gelb ( 200er) bis zu lila für die Note über 500 Euro.
Auch wenn im Moment die technischen Vorbereitungen für den Euro mit Hochdruck laufen und viele Politiker nur noch formelle Dinge zu klären haben, fragen sich noch viele Bürger, ob dieses Vorhaben nicht doch zu riskant sein wird. Breite Zustimmung sind in Frankreich und Italien, viel Skepsis ist in Deutschland und Großbritannien vorhanden. Welche praktischen Folgen das Unternehmen Währungsunion haben könnte, möchte ich zum Schluß erläutern.
Eine positive Folge ist die Senkung von Transaktionskosten. Im Privatsektor entfallen Umtauschkosten bei Auslandsreisen, und Unternehmen ersparen sich selbige beim grenzüberschreitenden Waren- und Dienstleistungsverkehr. Ebenfalls vorteilhaft ist vor allem für den Verbraucher die durch den Euro steigende Preistransparenz. Durch die Einheitswährung ist es für Privatpersonen und kleinere Importeure leichter, die im Ausland angebotenen Güter und Dienstleistungen mit heimischen Konkurrenzprodukten zu vergleichen. Damit verschärft sich die Konkurrenz zwischen in- und ausländischen Anbietern, was zu einer Intensivierung des Wettbewerbs führt. Strickt man dieses Modell weiter, so wären ein höheres Wrtschaftswachstum und die damit verbundene Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze die unmittelbare Folge.
Bei den Risiken einer EWWU muß man zwei Szenarien unterscheiden. Startet man mit einer größeren Teilnehmerzahl, so müßten zwangsläufig die Stabilitätskriterien mißachtet werden. Staaten mit einem sehr unterschiedlichen Entwicklungsstand würden teilnehmen, was ökonomische Gefahren mit sich brächte. Die geforderte Stabilitätspolitik würde schon nach kurzer Zeit auf die Probe gestellt werden. Der Verzicht auf eine eigenständige Geldpolitik und auf das Instrument der Wechselkursanpassung könnte in einem Teil der Gemeinschaft zu Arbeitslosigkeit und sozialen Spannungen führen, andere Mitgliedsländer wären zu Transferzahlungen gezwungen. Die ökonomischen Interessengegensätze könnten durchaus zu einer politischen Zerreißprobe eskalieren.
Eine kleine WWU wäre aus wirtschaftlicher Sicht kaum bedenklich. Spannungen könnten eher durch die Zweiteilung der EU-Staaten in Teilnehmer und Verbliebene entstehen. Auf diesem Weg wären die politischen Integrationsfortschritte schlecht zu erreichen, solange die zunächst ausgeschlossenen EU-Mitglieder der EWWU nicht nachträglich beigetreten sein werden.
Die behandelten Folgen sind nur ein kleiner Auszug aller möglichen Auswirkungen einer einheitlichen Währung. Eindeutig ist bisher nur, daß ein großer Teilnehmerkreis die Chancen genauso wie die Risiken erhöht.
Literaturverzeichnis
Bücher
Recktenwald, H.C., Wörterbuch der Wirtschaft, Stuttgart, Alfred Kröner Verlag, 1987
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit ( BLB), Die Europäische Gemeinschaft, München, Isar-Post Druck- und Verlagsgesellschaft mbH, 1993
Kiehling, H., Finanzplatz Europa, München, C.H. Beck Verlag, 1992
Bandulet, B., Das Maastricht Dossier: Deutschland auf dem Weg in die dritte Währungsreform, München, Wirtschaftsverlag Langen Müller/Herbig, 1993
Sonstige Quellen:
Zeitschriften
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken ( BVR),
Europäische Wirtschafts- und Währungsunion, in: Volkswirtschaft special, 1995, Nr. 10
o.V., Leiden für Maaastricht, in: Der Spiegel, 1996, Nr. 38
Zeitungen
Schwabacher Tagblatt ( STB) vom 11.7.96
Handelsblatt ( HB) vom 30. 9.96
Handelsblatt vom 29.11.96
Handelsblatt vom 24.10.96
Süddeutsche Zeitung ( SZ) vom 14./15.12.96
Handelsblatt vom 19.11.96
Schwabacher Tagblatt vom 9.12.96
Handelsblatt vom 17.12.1996
Frankfurter Allgemeine Zeitung ( FAZ) vom 16.12.96
Handelsblatt vom 25.9.96
" Ich erkläre hiermit, daß ich die Facharbeit ohne fremde Hilfe angefertigt und nur die im Literaturverzeichnis angeführten Quellen und Hilfsmittel benützt habe.
.."
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