INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSORGANISATIONEN
IWF - Der internationale Währungsfonds
Gründung: 1944 in Bretton Woods(USA) nach der internationalen Währungskonferenz von 45 Ländern zur Förderung des Welthandels gegründet (heute über 160 Mitgliedsstaaten)
Organe des IWF:
>Gouverneursrat: Entscheidung grundsätzlicher Fragen; jedes Land durch Finanzminister oder Zentralbankgouverneur vertreten
>Interimausschuss: Weiterentwicklungen des Währungssystems, Lösung von Grundsatzproblemen; besteht aus 20 Ministern und Zentralbankgouverneuren
Exekutivdirektorium: Geschäftsführung; besteht aus 22Mitgliedern
Aufgaben:
>Schutz der Währungen der Mitgliedsstaaten (möglichst gleichbleibende Wechselkurse)
Beseitigung von Devisenschranken (internationaler Zahlungsverkehr soll von administrativen Beschränkungen freigehalten werden)
>Überbruckung von Zahlungsbilanzschwierigkeiten (den Mitgliedern ist eine "Ziehung von Krediten" möglich, die Verbindlichkeiten mit anderen Ländern ausgleicht; nach Behebung des Zahlungsbilanzdefizits müssen Kredite zurückgezahlt werden)
Forderungen an die Mitgliedsstaaten:
>Verpflichtung die Währung innerhalb einer engen Bandbreite zu stabilisieren (bis 1978);
ab 1978: freie Wahl des Wechselkursregimes, z.B. flexibler Wechselkurs (Wechselkurs durch Wechselspiel von Angebot und Nachfrage), fester Wechselkurs (fixer Wechselkurs gegenüber dem Dollar oder anderen Währungen);
>Ausdrückliche Aufforderung zu einer binnenwirtschaftlichen Finanz- und Währungspolitik
die auf Stabilität ausgerichtet ist
>Subskription: Jedes Mitglied ist verpflichtet eine bestimmte Menge Gold und eigener Währung beim IWF einzuzahlen
>Mitglieder sind zur statistischen Information verpflichtet, d.h. sie müssen Daten über die Wirtschaftsentwicklung an den IWF weiterleiten, der sie sammelt und auswertet
Gründung: ebenfalls nach der Konferenz von Bretteon Woods; 1945
Aufgabe: Weltbank gibt an ihre Mitglieder Kredite für wirtschaftliche Entwicklungsvorhaben (vor allem in "Dritte-Welt-Ländern"), die wirtschaftlich und technisch sinnvoll sein müssen und zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen müssen.
>Darlehen werden nur Regierungen und Vorhaben mit Regierungsgarantie gewährt.
>Zinssätze variieren
Laufzeit der Darlehen liegt zwischen 15 und 20Jahren
Rückzahlungsfreie Phase (Freijahre): 3 bzw.5 Jahre
>Größte Kreditnehmer: Brasilien, Mexiko, Indonesien, Indien
Weitere Aufgaben:
>Zusammenarbeit mit Entwicklungsorganisationen,
>Exportkreditorganisationen
>Beratung für Entwicklungsländer in wirtschaftl., technischen u. organisatorischen Fragen
IFC - International Finance Corporation (Internationale Finanz-Corporation) zur Unterstützung der industriellen Entwicklung im privaten Bereich (Krediten werden auch
privaten Unternehmern gewährt)
Zinssatz orientiert sich am Zinsmarkt
IDA - International Development Association (Internationale Entwicklungshilfe)
gewährt Regierungen von Ländern Kredite, die den finanziellen Anforderungen der Weltbank nicht gerecht werden können (Entwicklungsländer mit sehr niedrigen Pro-Kopf-Einnahmen)
keine Zinsen, nur 0,75%Gebühr bzw. 0,5%Bereitstellungsgebühr
Laufzeit der Darlehen: 40 Jahre, 10 Freijahre
größte Kreditnehmer: Indien, Bangladesch, Pakistan
Förderung der Kapitalbeteiligungen und anderen Direktinvestitionen
bietet Investoren Garantien bei Verlusten infolge nichtkommerzieller Risiken
1947 wurde von 23 Staaten das Abkommen beschlossen, zur Förderung des Außenhandels und der Neuordnung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen
heute: 124 Vollmitglieder und 16 De-facto-Mitglieder (Staaten, die Regelungen anerkennen)
besteht aus einer Gemeinschaft von Vertragspartnern, ist keine internationale Organisation mit eigener Völkerrechtspersönlichkeit
Organe des GATT:
>Vollversammlung: überprüft die Einhaltung des Abkommens, tagt 1mal im Jahr; nur durch sie können Bestimmungen im Abkommen geändert werden
>GATT-Rat: ständiges Organ zur Entlastung der Vertragsstaaten
>Sekretariat: Verwaltung des Gatt; tritt als Vermittler und Berater auf
>Komitees: leisten wichtige Vorarbeiten für Entscheidungen
Ziel: Abbau sämtlicher Handelsschranken, um allen Staaten einen Zutritt zum Weltmarkt unter gleichen Vorraussetzungen zu ermöglichen;
Vertrag sieht Abbau der Zölle, die Gewährung der Meistbegünstigung zwischen den Vertragspartnern und die Einhaltung der Reziprozität (=Wechselseitigkeit der im Außenhandel eingeräumten Bedingungen) vor;
Zollrunden: zur Verwirklichung der GATT-Ziele
>bisher gab es 8 Zollrunden
>große Fortschritte in Richtung freier Welthandel brachten Kennedy-Runde (1964-67) und die Tokio-Runde (1973-77)
>letzte Zollrunde (Uruguay-Runde: 1986-93) wurde mit der Unterzeichnung der Schlussakte und der 1995 folgenden Errichtung der WTO (Welthandelsorganisation) beendet; sämtliche vertragliche Regelungen des GATT gingen in die WTO ein;
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