Die deutsche Bundesbank ist die Zentralbank (die Notenbank) der Bundesrepublik Deutschland seit 1957 mit Sitz in Frankfurt. Ihre Gründung erfolgte nach dem Artikel 88 GG. Zum 1.1.1999 wird die Deutsche Bundesbank zu einem (Ausführungs-)Organ der europäischen Zentralbank (ebenfalls mit Sitz in Frankfurt). Ihre Aufgaben gehen im wesentlichen auf die europäische Zentralbank über.
Die Aufgaben der deutschen bzw. europäischen Zentralbank:
- Versorgung der Wirtschaft mit Geld
- Abwicklung des bankmäßigen Zahlungsverkehrs im Inland und mit dem Ausland
- Mitwirkung bei der Bankenaufsicht
- Hüterin der Geldwertstabilität ('Hüterin der Währung')
(wir unterscheiden ein Entscheidungsorgan und zwei ausführende Organe):
1. Der Zentralbankrat
Er ist das höchste Organ der Bundesbank. Hier fallen alle wichtigen Entscheidungen. Der Rat besteht aus den Mitgliedern des Direktoriums und den Präsidenten der Landeszentralbanken. Der Vorsitzende ist der
Bundesbankpräsident. Die Bundesregierung kann an den Ratssitzungen teilnehmen und Anträge einbringen, hat aber kein Stimmrecht.
2. Das Direktorium
Das Direktorium ist das Ausführungsorgan für die Beschlüsse des
Zentralbankrates auf Bundesebene. Es besteht aus dem Bundesbankpräsidenten,
seinem Vizepräsident und bis zu acht weiteren Direktoren.
3. Alle Landeszentralbanken
Die Landeszentralbanken sind die Ausführungsorgane des Zentralbankrates auf
Landesebene.
Die Mitglieder des Direktoriums werden auf Vorschlag der Bundesregierung auf acht Jahre ernannt, und zwar vom Bundespräsidenten.
Die Bundesbank ist autonom. Ihre Unabhängigkeit vom Staat und von gesellschaftlichen Gruppen ist gesetzlich abgesichert. Sie ist an Weisungen der Regierung nicht gebunden. Sie ist auch dem Parlament nicht verantwortlich. Im Rahmen von Recht und Gesetz unterliegt sie keiner Kontrolle.
Sie ist verpflichtet, die Wirtschaftspolitik der Bundesregierung zu beachten und zu unterstützen, soweit dies die Stabilität der Währung zuläßt. Im Konfliktsfall hat die Inflationsbekämpfung Vorrang.
Bis etwa Mitte der 70er Jahre war die Grundlage der Geldpolitik die nachfrageorientierte Theorie von John Maynard Keynes. Sie sollte günstige Rahmenbedingungen für die Verbraucher schaffen. Keynes fordert a) anti-zyklisches Verhalten des Staates (Staat verhält sich diametral zu den Privathaushalten) und b) das sog. "Deficit-Spending".
Seither gilt der angebotsorientierte Monetarismus (nach Friedman), nach dem der Staat den Unternehmern günstige Rahmenbedingungen schafft. Er verlangt eine Verstetigung der Geldmengenentwicklung. Seit 1975 gibt die Bundesbank jeweils im Dezember das Geldmengenziel für das kommende Jahr bekannt.
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