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Pranataldiagnostik und Praimplantationsdiagnostik

Pränataldiagnostik

und

Präimplantationsdiagnostik





Pränataldiagnostik (PD) :


während der Schwangerschaft (12-16 SSW), in D. erlaubt

Ausführliche Beratung notwendig, gibt Eltern die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie ein behindertes Kind wollen oder nicht




Gründe für PD:


  • Alter der Mutter, über 35 Jahren steigt das Risiko von Trisomie 21 rapide an
  • Bei "Risikofamilien", wenn bereits vorher in der Familie von Vater oder Mutter Erbkrankheiten aufgetreten sind
  • Wenn bereits eigene Kinder mit Gendefekten oder Erbkrankheiten vorhanden sind
  • Unspezifische Angste

Methoden:


  • Ultraschall (im 2. Monat lässt sich z.B. bereits das Marfan-Syndrom erkennen)
  • Fruchtwasseruntersuchung (Amniocentese)   
  • Nabelschnurblutentnahme    

T Gefahr der Fehlgeburt                                 



Abtreibung, wenn:


  • Schwere Fehlbildung des Kindes zu erwarten ist bzw. zu erkennen ist
  • Schwere geistige Behinderung zu erwarten ist
  • Stoffwechselkrankheiten zu diagnostiziert werden, die einen frühen Tod des Kindes zur Folge haben

Und deshalb das weitere Austragen der Schwangerschaft der Mutter unmöglich ist, zur Abwendung von mütterlichen Schäden.( § 218 "Wohl der Mutter steht im Vordergrund")


Rechtlich:


  • 1,1 GG: Schutz menschlichen Lebens, auch vor der Geburt
  • 1.10.95, Neufassung von § 218 StGB:

Embryopathische Indikation wird zusammengelegt mit medizinischer Indikation T " nicht rechtswidrig", "Abbruch bis zur Geburt legitim"





Präimplatationsdiagnostik (PID):


Voraussetzung ist in vitro Fertilisation.                                                                                                  Findet statt, vor Einsetzten der befruchteten Eizelle in Mutterleib( es besteht noch keine Schwangerschaft). Im 8-Zellstadium wird Embryo Zelle entnommen und untersucht.

In Deutschland gesetzlich verboten.



Gründe dieselben wie bei PD.


Ziel: Diagnostik bereits am Embryo im Reagenzglas.

Es werden nur gesunde Embryonen transplantiert.


Problem: "Selektion"- Schwangerschaft auf Probe

Wenn Erbkrankheit, dann erfolgt gar keine Transplantation T keine                

Abtreibung mehr nötig, "Tötung" der Embryonen mit Erbkrankheiten

( Frage: Wann beginnt menschliches Leben?, ist behindertes Leben

lebenswert?)


Rechtlich: 


1.1GG

1.1.91, EschG: absoluter Schutz des Embryo ab Kernverschmelzung

28.5.93,Urteil des 2. Senats des BundesVerfger.: Leben des Ungeborenen hat Vorrang vor der Selbstbestimmung


Vorteile:


  • psychische Belastung für Mutter geringer, da keine Schwangerschaft und so noch keine Bindung zu Kind
  • Vermutung: leiden des Kindes geringer , da Embryo noch nichts spürt ( keine Nervenzellen) , Fötus von 28 Wochen bei Abtreibung schon. 






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